Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §119;BAO §162;BAO §21 Abs1;
Rechtssatz: Fließen einer als "Briefkastenfirma" anzusehenden Gesellschaft (angeblich) Leistungen zu und ist eine Beweiswürdigung nicht als unschlüssig zu erkennen, die zur Feststellung gelangt, dass nicht die funktionslose Gesellschaft, sondern jene Personen, die durch ihr Tätigwerden bzw. Dulden die Geschäfte tatsächlich ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist geschäftsführender Mehrheitsgesellschafter der - im Akt näher bezeichneten - C GmbH. In seinen Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre erklärte er u.a. negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Dem lag zu Grunde, dass er der C GmbH ein Betriebsobjekt zu einem monatlichen Mietzins von S 24.000,-- zuzüglich USt vermietete. Die Mietzinse wurden als Einnahmen, Absetzung für Abnutzung, Bankzinsen und Spesen als Ausgaben aus Vermietung und Verpa... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;
Rechtssatz: Der Erwerb von Gebäuden, insbesondere von solchen, die bereits bekannten Bedürfnissen und Wünschen eines potenziellen Mieters entsprechen, um sie dann an diesen zu vermieten, ist eine im Geschäftsleben nicht unübliche Vorgehensweise. Will der Vermieter mit dieser Betätigung wirtschaftlichen Erfolg erzielen, wird er geziel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/15/0139 E 22. November 2006 RS 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechts grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inhalt ha... mehr lesen...
Mit ihrem im Instanzenzug ergangenen, an die beschwerdeführende Partei als Rechtsnachfolgerin der B GmbH gerichteten Bescheid vom 2. Juli 2002 wies die belangte Behörde die Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den erstinstanzlichen Bescheid vom 24. Juni 1994 nach Ergehen einer Berufungsvorentscheidung und Stellung eines Vorlageantrages als unbegründet ab. Sie sprach aus, dass der angefochtene Bescheid unverändert bestehen bleibe und die festgesetzte Abgabenschuld an Kapitaler... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/15/0059 E 31. Mai 2005 RS 2 Stammrechtssatz Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung e... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte in den Streitjahren u. a. Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Steuerberater. Für das Jahr 1995 erklärte er auch Einkünfte aus einer Beteiligungsveräußerung iSd § 31 EStG (Beteiligung an der WR-GmbH) in Höhe von 1.708.000 S. Der Beschwerdeführer ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der S-GmbH. Er hat bei der Gewinnermittlung für sein Einzelunternehmen von der S-GmbH in Rechnung gestellte Beträge für Buchhaltungs- und Lohnverrechnungsleistun... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/14/0022 E 14. Dezember 2006 RS 1 Stammrechtssatz Die Zurechnung von Einkünften ist keineswegs eine Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde. Die Behörde hat vielmehr ohne Ermessensspielraum zu beurteilen, wer Zurech... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Umsatzsteuer für die Streitjahre festgesetzt. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, die beschwerdeführende Gesellschaft-mbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) betreibe ein Versicherungsmaklerbüro; ihre betriebliche Tätigkeit umfasse u. a. die Vermittlung von Versicherungs-, Bauspar- und Kreditverträgen aller Art, Beratung in Versicherungs-, Bauspar- und Kreditangelegenheiten, und Beratung sowie Übernahme ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;UStG 1994 §1;
Rechtssatz: Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist grundsätzlich die einzelne Leistung. Besteuert wird demnach nicht die Gesamtheit der vom Unternehmer an einen Abnehmer erbrachten Leistungen, auch wenn mehrere Leistungen auf einem einzigen Vertrag beruhen. Der Umfang der einzelnen Leistung ist in wirtschaftli... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;UStG 1994 §1;UStG 1994 §6 Abs1 Z13;
Rechtssatz: Die Abgabenbehörde hat die Auffassung, bei den in Rede stehenden Meldeleistungen (An-, Ab- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen) handle es sich um unselbständige Nebenleistungen für die Vermittlung des Versicherungsvertrages, zu Recht verneint. Eine unselbständige Nebenleist... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reichte in den Streitjahren Steuererklärungen ein, in denen er seine Tätigkeiten als Mittelschullehrer und Immobilienmakler angab. Die Veranlagungen erfolgten erklärungsgemäß. Von 29. Jänner bis 31. August 1993 wurde eine Prüfung bzw. Nachschau gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG vorgenommen. Im Bericht über das Ergebnis dieser Prüfung wurde - soweit für das Beschwerdeverfahren von Bedeutung - Folgendes festgehalten: "Vermögensaufstellung" (Tz. 14) Der B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0070 E 24. Juni 1999 RS 4
(hier nur dritter Satz) Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH können Dienstverträge zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - steuerlich nur unter Fremdvergleichsgesichtspunkten anerkannt werden. And... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde die gegenüber dem Beschwerdeführer ergangenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1992 bis 1994 und Gewerbesteuerbescheide für die Jahre 1992 und 1993 gemäß § 299 Abs. 1 lit. b sowie Abs. 2 BAO in Ausübung des Aufsichtsrechtes auf. Begründend führte sie aus, hinsichtlich der Einkünfte des Beschwerdeführers als Versicherungsvertreter für die Zeiträume 1985 bis 1991 sei in mehreren Abgabenverfahren und auch in einem Verfahren vo... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer bildeten eine Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR) und erklärten in der Steuererklärung zur Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 1994 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 4,828.046 S (Verlustanteil je 50 %). Den Unternehmensgegenstand bildete die Klärschlammrestentsorgung. Die Gewinnermittlung erfolgte nach § 4 Abs. 1 EStG 1988. In dem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 18. Juni 1996 (Prü... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1988 §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/13/0179 E 21. Oktober 2004 RS 1
(hier ohne ersten, zweiten und letzten Satz) Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Rechtsprech... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zurechnung von Einkünften ist keineswegs eine Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde. Die Behörde hat vielmehr ohne Ermessensspielraum zu beurteilen, wer Zurechnungssubjekt von Einkünften ist. Diese Frage ist grundsätzlich danach zu en... mehr lesen...
Die zu Zl. 2003/13/0026 beschwerdeführende GmbH (im Folgenden Erstbeschwerdeführerin) und die zur Zl. 2003/13/0027 beschwerdeführende GmbH (im Folgenden Zweitbeschwerdeführerin) gründeten im Jahr 1994 die K. Invest AG, Luxemburg, die sich ihrerseits zu 99,9% an der gleichfalls neu gegründeten K. Finanz AG, Luxemburg, beteiligte. Die K. Invest AG wurde noch in ihrem Gründungsjahr mit einem Gesellschaftskapital von 200 Mio. S ausgestattet. Das den beiden Luxemburger Gesellschaften zur V... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin) ist eine Tochtergesellschaft der B. GmbH innerhalb des K. Konzerns. Die B. GmbH wiederum ist eine Tochtergesellschaft der (zur hg. Zl. 2003/13/0026 beschwerdeführenden) R.K. GmbH. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte die belangte Behörde im Instanzenzug die Körperschaftsteuer für 1994 bis 1998 für die Beschwerdeführerin fest, erkannte dabei von der Beschwerdeführerin an eine K. Finanz AG, Luxemburg, entrichtete, betragsmäßig näher... mehr lesen...
Im Beschwerdefall geht es um die Beurteilung der steuerrechtlichen Konsequenzen aus der Umsetzung von Rechtsgeschäften, die der u.a. auch auf dem Gebiete der Vermittlung von Beteiligungen aktive Geschäftsmann XY zwischen einzelnen Gesellschaften seiner Unternehmensgruppe hatte abschließen lassen. Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 19. September 1991 gegründet und ermittelt ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichen... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehemann waren Miteigentümer eines Wohnhauses, an dessen Wohnungen vor dem Streitzeitraum Wohnungseigentum begründet und im Grundbuch eingetragen wurde. Die Beschwerdeführerin ist seither Eigentümerin der Eigentumswohnungen Top 4 und Top 5 in diesem Haus. Nach abgabenbehördlicher Prüfung der Vermietungstätigkeit einer aus der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann für das betroffene Haus gebildeten Hausgemeinschaft wurde die bis dahin praktizierte... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1988 §2;EStG 1988 §28;
Rechtssatz: Zurechnungssubjekt von Einkünften ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes derjenige, der die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen oder zu verweigern, wobei maßgeblich die tatsächliche, n... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §21 Abs1;UStG 1972 §12 Abs3 Z2;UStG 1972 §12 Abs4;UStG 1972 §12 Abs5;
Rechtssatz: Für die "Zurechenbarkeit" der Vorsteuer ist darauf abzustellen, ob und inwieweit der Unternehmer, dem eine sonstige Leistung mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung gestellt wird, diese sonstige Leistung des Rechnung ausstellenden Unternehmers zur Aus... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0031 E 18. Oktober 2006 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BAO versteht der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine solche rechtliche Gestaltung, die im Hinb... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/13/0027 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0031 E 18. Oktober 2006 RS 1(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Unter Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes im Sinne des § 22 Abs. 1 BA... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Geschäftsführer einer GmbH, an der er, seine Ehefrau und seine beiden Kinder zu je 25 % beteiligt sind. Die GmbH (zu 66 %), der Beschwerdeführer (zu 23 %) und eine Bausparkasse (zu 11 %) sind Eigentümer einer Liegenschaft samt Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von ca. 1100 m2. Am Gesamtgebäude besteht seit 1992 Wohnungseigentum. Der Beschwerdeführer und die GmbH vermieten ihre Anteile, die Bausparkasse nützt ihren Anteil selbst. Der Beschwerdeführer erklärte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechts grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inhalt haben und auch unter Fremden so abgeschlossen worden wären. Dies gilt vor all... mehr lesen...
Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin, einer Software entwickelnden und vertreibenden GmbH, durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf die Prüferin u.a. folgende Feststellungen: 1. Eingangsrechnung vom 26. November 1999: Die Baustoff-GmbH habe der Beschwerdeführerin eine mit 26. November 1999 datierte Rechnung über eine Vermittlungsprovision gelegt (über netto 205.000 S). Die Vermittlung betreffe ein Grundstück in Traun. Der Kaufvertrag zwischen Herrn R als Verkäufer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/14/0071 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0066 E 26. April 2006 RS 1
(hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Es trifft zu, dass in abgabenrechtlichen ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft (Beschwerdeführerin) ist ein Unternehmen des S.-Konzerns, an dessen Spitze die S. AB in Stockholm, Schweden, steht, und Rechtsnachfolgerin der L. AG, welche durch Umwandlung gemäß §§ 2 ff Umwandlungsgesetz durch Übertragung des Unternehmens auf den Gesellschafter (beschwerdeführende Gesellschaft( mit Hauptversammlungsbeschluss vom 8. Oktober 2001 und Löschung im Firmenbuch durch Beschluss des Landesgerichtes W. vom 7. November 2001 erloschen ist. Di... mehr lesen...