Index: E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1KVG 1934 §2 Z4 lita61999CJ0339 Energie Steiermark Holding VORAB62000CJ0071 Develop VORAB BAO § 21 heute BAO § 21 gültig ab 01.01.1962 ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1090 BAO §21 Abs1GebG 1957 §33 TP5 ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812 BAO § 21 heute ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E09301000001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090 ABGB §361 ABGB §833 ABGB §834 BAO §21 Abs1 BAO §22 BAO §23 Abs1 EStG 1988 §16 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §20 EStG 1988 §20 Abs1 Z1 EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita EStG 1988 §28 Abs1 Z1 EStG 1988 §4 Abs4EURallg U... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1090 ABGB §361 ABGB §833 ABGB §834 BAO §21 Abs1 BAO §22 BAO §23 Abs1 EStG 1988 §2 Abs3 Z6 EStG 1988 §28 Abs1 Z1VwRallg ABGB § 1090 heute ABGB § 1090 gültig ab 01.01.1812... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung im Rahmen einer gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben der S GmbH vom 20. November 2015 wurde u.a. festgestellt, monatliche Abhebungen des Revisionswerbers (des damaligen Gesellschafter-Geschäftsführers der S GmbH) seien als Geschäftsführerbezüge zu werten. Diese Bezüge seien u.a. der Kommunalsteuer in den Jahren 2013 und 2014 zu unterziehen. Weiters lägen laut Buchhaltung Fremdleistungen vor. Die zu Grunde liegenden ... mehr lesen...
1 Mit Kaufvertrag vom 24. März 2015 erwarb der Revisionswerber - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - eine Wohnung, die er ab November 2015 auf die Dauer von 10 Jahren vermietete. Mit Dienstbarkeitsvertrag vom 9. März 2016 räumte er seiner Ehefrau unentgeltlich ein zehnjähriges Wohnrecht in Form eines Fruchtgenussrechts ein. Die Ehefrau unterbreitete daraufhin am 27. April 2016 dem bisherigen Mieter ein Mietanbot. Mit Mail vom 28. April 2016 wurde der Mieter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z6
Rechtssatz: In der bloßen Aufrechterhaltung eines bestehenden (nach den unwidersprochenen Feststellungen des BFG zudem mietrechtlich grundsätzlich unkündbaren) langfristigen Mietvertrages liegt keine unternehmerische Initiative der Fruchtgenussberechtigten, die für eine relevante Änder... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §68 Abs1EStG 1988 §68 Abs5 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2020/15/0093 E 08.09.2021Ra 2020/15/0114 E 09.07.2021
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 22. November 2018, Ra 2017/15/0025, betreffend Schmutzzulagen für Rauchfangkehrer im Bunde... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2BAO §21 Abs1BAO §22VwGG §41
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH können Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen für den Bereich des Steuerrechts nur als erwiesen angenommen werden und damit Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Z... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin erwarb im Jahr 2007 eine in M gelegene Liegenschaft, die ihr sowohl als Hauptwohnsitz und als auch zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung diente. Die Einkünfte der Revisionswerberin wurden seit 2007 vom Finanzamt X veranlagt. 2 Im Rahmen der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 gab die Revisionswerberin u.a. „Sonstige Einkünfte“ iSd § 30 EStG 1988 idF vor dem 1. StabG 2012 aus dem Verkauf der genannten Liegenschaft in Hö... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1
Rechtssatz: Bei der Bestimmung des § 21 Abs. 1 BAO handelt es sich um keine Verfahrensvorschrift. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019150062.L03 Im RIS seit 12.08.2020 Zuletzt aktualisiert am 19.08.2020 mehr lesen...
1 Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde der Vorsteuerabzug hinsichtlich „konzernintern genutzter Objekte“ (teilweise) mit der Begründung: versagt, dass es sich bei den erklärten „Vermietungsumsätzen“ um nicht umsatzsteuerbare Innenumsätze handle. Es liege ein Organschaftsverhältnis zwischen der T AG (einer „klassischen“ Bank) als Organträger und der R GmbH als Organgesellschaft vor. Seitens des Unternehmens sei hingegen zwischen der L GmbH (der mitbeteiligten Partei... mehr lesen...
Index: E6J32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1BAO §2262002CJ0255 Halifax VORAB62009CJ0103 Weald Leasing VORAB Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/15/0115 E 31. März 2011 VwSlg 8628 F/2011 RS 1 Stammrechtssatz Im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH wird im Sinne der Terminologie der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 20. Mai 2010, 2006/1... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 30. November 2017 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2016 fest. Darin berücksichtigte das Finanzamt u. a. Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen. Das Finanzamt führte hiezu aus, der von der Mitbeteiligten geltend gemachte Befreiungstatbestand (Hauptwohnsitz) treffe nicht zu, da die Mitbeteiligte innerhalb der letzten zehn Jahre nicht fünf Jahre ihren Hauptwohnsitz an der betreffenden Liegenschaft gehabt habe. Der anteilige Veräußerungserlös sei abzüglich d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §4 Abs1
Rechtssatz: Wirtschaftsgüter sind alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art. Ob ein Wirtschaftsgut vorliegt, ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und nicht nach zivilrechtlichen Merkmalen zu beurteilen. So ist die zivilrechtl... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis setzte das Bundesfinanzgericht gegenüber der revisionswerbenden Partei Gesellschaftsteuer mit einem näher genannten Betrag fest und sprach aus, dass dagegen eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. 2 Es traf die Sachverhaltsannahmen, R habe mit Errichtungserklärungen vom 21. März 2012 zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung, nämlich die A-GmbH und die revisionswerbende Partei, gegründet un... mehr lesen...
Index: E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1KVG 1934 §2 Z4 lita61999CJ0339 Energie Steiermark Holding VORAB62000CJ0071 Develop VORAB Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/16/0108 B 24. November 2016 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des EuGH und der dieser folgenden ständigen Judika... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21 Abs1KVG 1934 §2 Z4 lita
Rechtssatz: Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinn des § 21 Abs. 1 BAO ist auch im Bereich des Verkehrsteuerrechtes immer dann anzustellen, wenn sich der Abgabenbehörde ein Sachverhalt darbietet, bei dem eine rein formal-rechtli... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligten waren im Streitzeitraum - in unterschiedlicher Zusammensetzung - an drei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) beteiligt. Alle GesbR waren im Weinbau tätig und erzielten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die - für jede GesbR gesondert - gemäß § 188 BAO festgestellt wurden. Weiters waren sie Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die den Großteil der Produkte der drei GesbR zukaufte und vermarktete. 2 Im Rahmen einer Außenpr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1EStG 1988 §21 Abs2 Z2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/14/0153 E 9. Dezember 2004 RS 1(hier nur erster und zweiter Satz) Stammrechtssatz Der Begriff des Mitunternehmers ist ein besonderer steuerrechtlicher Begriff, der im Gesetz nicht definiert ist und über dessen Vorliegen nach wirtschaftlichen Gesic... mehr lesen...
1 Bei der Mitbeteiligten, einem Medienunternehmen, das seit 2010 nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr bilanziert (Bilanzstichtag 30. Juni), wurde eine die Jahre 2006 bis 2009 sowie den Nachschauzeitraum Juli 2011 bis September 2012 umfassende Außenprüfung durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung stellte der Prüfer u.a. fest, dass die Mitbeteiligte ihren Kunden einerseits eine Print-Ausgabe ihrer Tageszeitung und andererseits eine Online-Ausgabe der Zeitung (E-Paper) anbiete. Die On... mehr lesen...
1 Im Ergebnis einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben bei der mitbeteiligten Partei, die das Rauchfangkehrergewerbe betreibt, erließ das Finanzamt Haftungsbescheide betreffend Lohnsteuer der Jahre 2009 bis 2011. 2 Die Nachversteuerung betraf die an die Dienstnehmer gewährte Schmutzzulage, welche die mitbeteiligte Partei in Anlehnung an den Kollektivvertrag für Rauchfangkehrer für das Bundesland Tirol in Höhe von 18 % des Grundlohnes gemäß § 68 EStG 1988 lohnsteuerfrei ausbezahl... mehr lesen...
1 Mit Eingabe vom 27. Juni 2013 teilte die Revisionswerberin, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in der Schweiz, dem Finanzamt mit, ihr Unternehmensgegenstand umfasse die Vorbereitung, Zusammenstellung, Organisation und Bündelung der zur Durchführung von Reisen erforderlichen Einzelleistungen und den Verkauf der zusammengestellten Reisepakete an Reiseveranstaltungsunternehmen. Sie trete nicht als Reiseveranstalter gegenüber Reisenden auf. Sie beantragte unter Vor... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin betreibt ein sogenanntes "Wellness-Hotel". In den Jahren 2008 bis inklusive August 2012 bot sie dem Beherbergungsgast bestimmte SPA-Leistungen (Beauty, Kosmetik, Massage, Ayurveda) in Form unterschiedlicher "Packages" zu einem Pauschalpreis an. Daneben hatte der Gast die Möglichkeit, weitere SPA-Leistungen als Einzelleistungen zu buchen. Während die gesondert gebuchten Einzelleistungen von der Revisionswerberin mit dem Normalsteuersatz versteuert wurden, u... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist nach den Tatsachenfeststellungen des BFG Eigentümerin mehrerer, im unmittelbaren Nahbereich der Talstation der G-Bergbahn gelegener Liegenschaften. 2 Anlässlich der Errichtung einer neuen Aufstiegshilfe schloss die Revisionswerberin mit der G GmbH am 10. Juni 2011 einen Dienstbarkeitsvertrag ab, mit dem sie der G GmbH das Recht einräumte, eine Seilbahnanlage mit Infrastrukturgebäuden (Garage, Shop mit Schischule, Schiservice und Schiverleih, Pub, ... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende GmbH führte in den Streitjahren 2008 bis 2010 Arbeiten auf Baustellen durch und machte Zahlungen an andere GmbHs, die als Subunternehmerinnen eingesetzt worden seien, als Betriebsausgaben geltend. 2 In der Niederschrift vom 20. August 2012 über die Schlussbesprechung einer im Juli 2011 bei der Revisionswerberin begonnenen Außenprüfung legte der Prüfer im Wesentlichen dar, die Revisionswerberin habe an die "Subunternehmerfirmen" vor Auftragsvergabe jew... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber gab mit Berichtigungserklärung und Selbstanzeige am 7. Jänner 2011 dem Finanzamt bekannt, sein im Jahr 2000 verstorbener Vater habe im Jahr 1983 eine liechtensteinische Stiftung gegründet. Das Vermögen dieser Stiftung habe im Jahr 2000 einen Wert von etwa 10 Mio € betragen. 80% hievon seien auf den Revisionswerber übergegangen. Im Jahr 2004 sei von der Stiftung ein Betrag von rund 6 Mio € auf drei Lebensversicherungen (zu je ca. 2 Mio €) übertragen worden.... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §2 Abs1
Rechtssatz: Die steuerrechtliche Frage, wem das Einkommen bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Entscheidend ist, ob das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle ... mehr lesen...
Beschwerdeführende Partei ist die Verlassenschaft nach dem am 1. November 2009 verstorbenen Dr. W. (im Folgenden nur: W.). Im Bericht vom 29. April 2009 über das Ergebnis einer Außenprüfung (Prüfungszeitraum 2000 bis 2007) wird zur "Vermögenszurechnung - Zurechnung der Einkünfte (transparente/intransparente Stiftung)" ausgeführt, in einer am 23. Juni 2008 eingebrachten Selbstanzeige vom 20. Juni 2008 sei mitgeteilt worden, dass W. am 28. Mai 1963 eine Stiftung nach liechtensteinischem... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1BAO §24 Abs1 litdEStG 1988 §2 Abs1
Rechtssatz: Die steuerrechtliche Frage, wem das Einkommen bzw. Einkünfte oder Einnahmen zuzurechnen sind (§ 2 Abs. 1 EStG 1988), ist in erster Linie nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (vgl. zuletzt etwa das hg. Erkenntnis vom 27. Februar 2014, 2011/15/01... mehr lesen...