Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0120 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Das gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zwe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte für das Jahr 1993 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 62.271 S. Als außergewöhnliche Belastung machte sie Aufwendungen für ihre in Graz und Klagenfurt studierenden Kinder im Ausmaß von 252.000 S geltend. Für das Jahr 1994 erklärte sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und solche aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 153.316 S, der im Jahr 1993 ausgewiesene Werbungskosten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/13/0176 E 18. Oktober 1995 RS 2 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen finden unbeschadet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit für den Bereich des Abgabenrechtes grundsätzlich nur Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend in Erscheinung treten, einen eindeutigen und klaren Inh... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Versicherungsmathematiker tätig. Im Zuge einer für die Jahre 1986 bis 1988 stattfindenden Betriebsprüfung wurde diese Tätigkeit den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugeordnet. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass sie keine wissenschaftliche Tätigkeit im Sinne des § 22 EStG 1972 sei, da der Beschwerdeführer bei seiner Tätigkeit mathematische Formeln verwende, die nicht von ihm wissenschaftlich erarbeitet worden seien, sondern regelmäßig auch von ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Eine Tätigkeit ist einer im § 22 Abs. 1 Z 1 EStG 1972 namentlich aufgezählten Berufstätigkeit unmittelbar ähnlich, wenn sie ungeachtet des Fehlens wenigstens einer der nach dem einschlägigem Berufs- oder Standesrecht geforderten Voraussetzungen in allen nach der Verkehrs... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei ist eine österreichische GmbH, die Marmor abbaut und daraus durch Feinstvermahlung Füllstoffe für die Farben-Kunststoff- und Papierindustrie herstellt. Sie bedient sich dabei zweier Verfahren, des Trockenvermahlungsverfahrens und des Nassvermahlungsverfahrens. Der auf Grund des letztgenannten Verfahrens erzeugte Füllstoff ("Slurry") kommt insbesondere in der Papierindustrie für die Oberflächenbeschichtung zum Einsatz. Alleinige Gesellschafterin der Mitbeteilig... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Schuldrechtliche Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft sind grundsätzlich anzuerkennen. Entgelte, die von der Tochtergesellschaft auf der Basis ... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 10. Februar 2000 gründete Mag. Gerhard H. die beschwerdeführende Gerhard H. GmbH. Die GmbH wurde am 18. Februar 2000 in das Firmenbuch eingetragen. Mit Notariatsakt vom 7. März 2000 wurde die Verlegung des Sitzes, die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Unternehmensgegenstand war nunmehr insbesondere die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Finanzter... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z1;NEUFÖG 1999 §1 Z5;
Rechtssatz: Soweit die Beschwerdeführerin (eine GmbH) einen unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zwischen der Gründung der GmbH und der in Rede stehenden Kapitalerhöhung geltend macht, ist ihr ... mehr lesen...
Die A GmbH war Gesellschafterin der SC GmbH, welche wiederum Gesellschafterin der M GmbH war. Bereits im Jahre 1985 gewährte die A GmbH der SC GmbH ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von S 8,333.333,--. In den Akten erliegen Teile eines Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses der A. GmbH zum 31. Dezember 1995. Auf Seite 4 dieses Berichts ist ausgeführt, die SC GmbH sei mit Notariatsakt vom 28. September 1995 als übertragende Gesellschaft mit deren Tochtergesellschaft M GmbH al... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Gesellschaftsteuerbescheid vom 29. Mai 1996 abgewiesen, womit die Begebung von Genussscheinen einschließlich einer von der Muttergesellschaft der die Genussscheine erwerbenden Gesellschafterin der Beschwerdeführerin aufgebrachten Aufzahlung der Gesellschaftsteuer unterzogen worden war. Zu den Details des Sachverhaltes - insbesondere den im Zeichnungsschei... mehr lesen...
Nach einem in den Verwaltungsakten erliegenden Aktenvermerk vom 3. Juli 2000 hatte die F. Beteiligungs GmbH von den gesamten Aktien der beschwerdeführenden Aktiengesellschaft im Nennwert von S 539,000.000,-- Aktien im Nennwert von S 478,597.000,-- in Händen (rund 89 %). Die F. Beteiligungs GmbH ist zu 50 % an der M. Holding GmbH beteiligt. Bei der am 2. Dezember 1996 durchgeführten außerordentlichen Hauptversammlung der Beschwerdeführerin wurde der Beschluss gefasst, das Grundkapital ... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litc;31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art5 Abs1 lita;61999CJ0339 Energie Steiermark Holding VORAB;62000CJ0071 Develop VORAB;BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z1;
Rechtssatz: Die wi... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litd;62000CJ0071 Develop VORAB;62000CJ0138 Solida Raiffeisen VORAB;BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z1;KVG 1934 §5 Abs1 Z2; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:97/16/0358 B 17. Februar 2000 * EuGH-Ent... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4;61999CJ0339 Energie Steiermark Holding VORAB;62000CJ0071 Develop VORAB;BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2 Z4;
Rechtssatz: Wie der EuGH in seiner Rechtsprechung ausgesprochen hat, ist die Feststellung, ob e... mehr lesen...
Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den erstinstanzlichen Gesellschaftsteuerbescheid vom 11. Mai 1998 abgewiesen, womit betreffend einen Beteiligungserwerb durch die E International SA (im Folgenden kurz: EDFI), einer Tochtergesellschaft der EDF, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von ATS 5,6 Milliarden Gesellschaftsteuer gemäß § 2 Z. 1 KVG in der Höhe von ATS 56 Millionen vorgeschrieben worden war. Zu den ... mehr lesen...
Index: E3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs1 litc;31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art5 Abs1 lita;61999CJ0339 Energie Steiermark Holding VORAB;BAO §21 Abs1;KVG 1934 §2;KVG 1934 §7; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:9... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die erstinstanzlichen Bescheide betreffend Einkommensteuer 1983 bis 1990 und 1992, Umsatzsteuer 1990 und den Verspätungszuschlag betreffend Einkommensteuer 1986 teilweise statt; sie sprach nicht über die Berufung betreffend Vermögensteuer 1984 bis 1991 und 1993 ab. Sie führte zur Begründung: des angefochtenen Bescheides (auszugsweise wiedergegeben) aus: Der Beschwerdeführer s... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Feststellung, dass mit einem Vermögen von ca. 11 bis 28 Mio S in den Jahren 1983 bis 1992 Zinsen von 3,5 bis 4,5 % erzielbar gewesen seien, kann bei vernünftiger wirtschaftlicher Betrachtung keineswegs als unschlüssig angesehe... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Wirtschaftstreuhandgesellschaft waren KS zu 25 % und bis 23. Oktober 1985 zwei weitere Gesellschafter, vom 23. Oktober 1985 bis 26. Mai 1987 lediglich ein weiterer Gesellschafter und seit 26. Mai 1987 dieser weitere Gesellschafter und SS, die Ehefrau des KS, letztere mit 245.000 S des Stammkapitals von 500.000 S, beteiligt. KS war zum Geschäftsführer der beschwerdeführenden Gesellschaft bestellt worden. Bei der beschwerdeführenden Gesellschaft wurden für die... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0120 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die ger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 6 Stammrechtssatz Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in g... mehr lesen...
Die beschwerdeführende OEG, bestehend aus den Gesellschaftern Dipl.Ing. K. (19 % Anteil), Ing. W. (5 % Anteil) und der I GmbH (76 % Anteil), die die Anteile treuhändig für fünf weitere Personen hielt, wurde mit Vertrag vom 28. Juni 1995 gegründet. Zweck der Errichtung der OEG war laut Punktation vom 13. Juni 1995 der Erwerb eines näher bezeichneten Softwarepaketes von der MLS GmbH und die anschließende Überlassung desselben an die genannte GmbH ("sale-and-lease-back"). Mit Kaufve... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0120 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige nicht gehindert, Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts so einzusetzen, daß er die geringste Steuerbelastung erzielt. Das gilt auch dann, wenn er bestimmte rechtliche Wege ausschließlich zum Zwe... mehr lesen...
Bernhard G. ist Geschäftsführer und mit einem Anteil von S 125.000,-- am Stammkapital von S 500.000,-- Gesellschafter der Beschwerdeführerin. Das restliche Stammkapital der Beschwerdeführerin wird von Renate G. (49 %), der Ehegattin des Bernhard G., und Margarete G. (26 %), bzw. ab 22. Dezember 1997 von Margarete G. (75%) gehalten. Am 31. März 1995 schloss die Beschwerdeführerin mit Bernhard G., der zu diesem Zeitpunkt 47 Jahre alt war, eine Vereinbarung (in der Folge: Pensi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;EStG 1988 §14 Abs7;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Nach Lehre (Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 14, Tz 51 f, Doralt, EStG4, § 14 Tz 48, Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 14 Tz 15, Bauer/Quantschnigg, KStG 1988, § 8 Tz 62, Stichwort Pensionsverpflichtungen, Pensionsrüc... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH und führt einen Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationsbetrieb. Sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März. Im Zuge einer für den Zeitraum 1992 bis 1995 durchgeführten Betriebsprüfung traf der Prüfer die Feststellung, dass die Beschwerdeführerin im Wirtschaftsjahr 1990/91 eine Beteiligung an der F-KG und eine Beteiligung an der F-GmbH (der Komplementärin der F-KG) eingegangen ist und der F-KG e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §23 Z2;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §5;
Rechtssatz: Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern bzw deren Betrieben als betriebliche Vorgänge setzt voraus, dass die Leistungsverhältnisse dem allgemeinen Geschäftsverkehr entspreche... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Kundendienstleiter bei einem Unternehmen, das Produkte der Luft- und Kältetechnik vertreibt, beschäftigt ist, machte für die Streitjahre u.a. Aufwendungen für ein Universitätsstudium der Betriebswirtschaftslehre als Werbungskosten und für das Jahr 1990 zusätzlich die Teilrückzahlung eines Wohnbaudarlehens an seine Eltern als Sonderausgaben geltend. 1. Aufwendungen für ein Universitätsstudium als Werbungskosten Das Finanzamt berücksichtigte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/14/0003
Rechtssatz: Verträge zwischen nahen Angehörigen erfahren nur dann steuerliche Anerkennung, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt au... mehr lesen...