Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Wenn keine Unbilligkeit hinsichtlich der Einhebung eines Säumniszuschlages vorliegt, ist für eine Ermessensentscheidung iSd § 236 Abs 1 BAO kein Raum mehr (Hinweis E 17.2.1986, 85/15/0371). Schlagworte Ermessen Eur... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §217 Abs1;BAO §236 Abs1;B-VG Art130 Abs2;
Rechtssatz: Bringt ein Abgabeschuldner vor, er habe sich niemals in Österreich aufgehalten und sei daher nicht in der Lage gewesen, die Abgabe (hier: Erbschaftssteuer) zu entrichten und gibt er weiters an, er habe seinen Rechtsfreund verpflichtet, alle aus dem die S... mehr lesen...
Mit Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 5. Juni 1982 übergab der Vater des Beschwerdeführers, MH sen., seinen Liegenschaftsbesitz an seine Kinder, darunter unter anderem die Gp. 450/4 aus EZ 15 I der KG S, an den Beschwerdeführer. Dieser Grundbesitz war aus der ursprünglich unterteilten Gp. 450 durch Parzellierung in die Gpn. 450/1-12 im Jahre 1974 - die Grundbuchseintragung erfolgte erst im Jahre 1985 - gebildet worden. Die Grundparzellen 450/2 und 6-11 wurden nach ihrer Parzellierun... mehr lesen...
Index: Bewertungsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20BAO §276 Abs1
Rechtssatz: Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung stellt keine Rechtspflicht der Behörde erster Rechtsstufe dar, sondern liegt in ihrem Ermessen (Hinweis E 4.3.1970, 1661/68, VwSlg 4048 F/1970). Dementsprechend setzt die Erlassung einer Berufungsentscheidung eine vorangegangene Berufungsvorentscheidung nicht vora... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1987/3, S 146; Rechtssatz: Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre. Im RIS s... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §20;BAO §236;BAO §237 Abs1;B-VG Art130 Abs2; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/3, S 146; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/11/03 85/15/0092 1 Stammrechtssatz Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtsch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0105 E 20. September 1984 VwSlg 5915 F/1984 RS 12 Stammrechtssatz Im Geltungsbereich des § 20 BAO ist die Behörde verhalten, in der
Begründung: ihrer positiven Ermessenentscheidung darzutun, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jene... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §20;B-VG Art130 Abs2;KfzStG §8 Abs4 litb;KfzStG §8 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/17/0163 E 23. Mai 1986 RS 5 Stammrechtssatz Die Abgabenerhöhung gem § 8 Abs 4 lit b KfzStG ist eine Ermessensentscheidung, die sowohl hins der Frage, ob eine Erhöhung zu erfolgen hat, als auch hins des A... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115;BAO §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0747/79 E VS 25. März 1981 VwSlg 5567 F/1981 RS 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde mußte bei ihrer Ermessensübung, also bei der Frage, ob sie eine Bescheidaufhebung vornimmt, vom Gesetzessinn des § 20 BAO ausgehen. Bei diesem wird dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit in b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §299 Abs1 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/14/0063 E 16. September 1986 RS 2 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich des § 20 BAO muß die Behörde in der
Begründung: ihrer positiven Ermessensentscheidung dartun, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billi... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Es stellt keinen wesentlichen Begründungsmangel dar, wenn die Behörde die Zweckmäßigkeit der verfügten Wiederaufnahme mit dem Hinweis auf das Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung begründet, aber keine Ausführungen zur Frage der Billigkeit trifft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/09/20 82/16/0105 1 Stammrechtssatz Im Geltungsbereich des § 20 BAO ist die Behörde verhalten, in der
Begründung: ihrer positiven Ermessenentscheidung darzutun, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §20;BAO §236 Abs1 impl;ZollG 1955 §183 Abs1; Beachte Vorgeschichte:84/16/0023 E 10. Mai 1984 VwSlg 5893 F/1984;
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 183 Abs 1 ZollG ergibt sich, - wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung dargetan hat (Hinweis E 23.2.1984, 81/16/0004), daß die Behörde bei Entscheidung über ein Nachsichtsan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht35/02 Zollgesetz
Norm: BAO §236 Abs1 impl;ZollG 1955 §183 Abs1; Beachte Vorgeschichte:84/16/0023 E 10. Mai 1984 VwSlg 5893 F/1984;
Rechtssatz: Die Unterlassung eines Rechtsmittels gegen eine fehlerhafte Eingangsabgabenvorschreibung stellt ein Versäumnis dar, das grundsätzlich nicht im Nachsichtsverfahren nachgeholt und geheilt werden kann, weil d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH Erkenntnis VS 1981/03/25 0747/79 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde mußte bei ihrer Ermessensübung, also bei der Frage, ob sie eine Bescheidaufhebung vornimmt, vom Gesetzessinn des § 20 BAO ausgehen. Bei diesem wird dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenheit in bezug auf berechtigt... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;BAO §20;BAO §299 Abs1 litc;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §2 Abs3;
Rechtssatz: Die Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides des FA durch die Aufsichtsbehörde wegen unzureichender Klärung der Einkunftsquelleneigenschaft ist einem Abgabepflichtigen gegenüber nicht deshalb unbillig, weil die fragliche Einkunftsque... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §299 Abs1 litc;VwGG §42 Abs2 litc;VwGG §42 Abs2 Z3 impl;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 20 BAO muß die Behörde in der
Begründung: ihrer positiven Ermessensentscheidung dartun, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit... mehr lesen...
Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland gab mit Bescheid vom 11. Dezember 1981 der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 5. März 1980, insofern mit diesem gegenüber dem Beschwerdeführer als Gesamtschuldner Grunderwerbsteuer im Betrage von S 1,840.000,-- festgesetzt worden war, keine Folge. Dies im wesentlichen mit der Begründung: der Beschwerdeführer habe mit Kaufvertrag vom 2. September... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20
Rechtssatz: Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an einen, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1982:1982160022.X03 Im RIS seit 23.01.2020 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: Grunderwerbsteuer32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0747/79 E VS 25. März 1981 VwSlg 5567 F/1981 RS 3 Stammrechtssatz Die belangte Behörde mußte bei ihrer Ermessensübung, also bei der Frage, ob sie eine Bescheidaufhebung vornimmt, vom Gesetzessinn des § 20 BAO ausgehen. Bei diesem wird dem Gesetzesbegriff "Billigkeit" die Bedeutung von "Angemessenhe... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundparzellen nn1 und nn2, inneliegend der EZ nn3 des Grundbuches über die KG W., die vom Lagefinanzamt zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Jänner 1963 mit Einheitswertbescheid vom 26. November 1964 als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens, und zwar als unbebautes Grundstück, bewertet worden ist. In dem eben erwähnten Bescheid sprach das Finanzamt auch aus, daß der Einheitswert des Grundstückes mit S 331.000,-- f... mehr lesen...