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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §115 Abs1;Beachte
Besprechung in: AnwBl 1987/3, S 146;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/11/03 85/15/0092 1Stammrechtssatz
Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150182.X01Im RIS seit
03.11.1986