RS Vwgh 1986/11/3 85/15/0182

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Veröffentlicht am 03.11.1986
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §20;
BAO §236;
BAO §237 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1987/3, S 146;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1986/11/03 85/15/0092 1

Stammrechtssatz

Ein Nachsichtswerber muß im Hinblick auf die der Abgabenbehörde im Falle eines abgabenrechtlichen Gesamtschuldverhältnisses obliegende Prüfungspflicht, ob die Nachsichtsvoraussetzungen bei allen Mitschuldnern gegeben sind (Hinweis auf Stoll, Handbuch zur BAO, Anm zu § 237, S 589) gegenüber der Abgabenbehörde zumindest behaupten, daß die Einhebung der Abgabe auch bei den übrigen Gesamtschuldnern unbillig wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985150182.X01

Im RIS seit

03.11.1986
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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