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GrunderwerbsteuerNorm
BAO §20Rechtssatz
Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an einen, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1982:1982160022.X03Im RIS seit
23.01.2020Zuletzt aktualisiert am
23.01.2020