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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §236 Abs1 impl;Beachte
Vorgeschichte:84/16/0023 E 10. Mai 1984 VwSlg 5893 F/1984;Rechtssatz
Die Unterlassung eines Rechtsmittels gegen eine fehlerhafte Eingangsabgabenvorschreibung stellt ein Versäumnis dar, das grundsätzlich nicht im Nachsichtsverfahren nachgeholt und geheilt werden kann, weil dies nach ständiger Judikatur des VwGH eine unzulässige Durchbrechung der Rechtskraft bewirkt (Hinweis E 18.10.1967, 356/67; E 21.10.1977, 0020/77, E 19.1.1971, 752/69). Ein Abgehen von dieser ständigen Rechtsprechung kommt umso weniger in Betracht, wenn das unterbliebene Rechtsmittel offenbar aussichtslos war (Hinweis E 23.2.1984, 81/16/0004) oder wenn es offenkundig an einem Rechtsgrund für die Leistung nicht gefehlt hat (Hinweis E 12.6.1980, 227/79 VwSlg 5496 F/1980).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1986160141.X07Im RIS seit
16.10.1986Zuletzt aktualisiert am
27.01.2012