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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/09/20 82/16/0105 1Stammrechtssatz
Im Geltungsbereich des § 20 BAO ist die Behörde verhalten, in der Begründung ihrer positiven Ermessenentscheidung darzutun, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit den Vorzug einräumte (Hinweis 31.10.1979, 1817/78 VwSlg 5423 F/1979).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1986:1985160102.X01Im RIS seit
16.10.1986Zuletzt aktualisiert am
03.03.2011