RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0102

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1984/09/20 82/16/0105 1

Stammrechtssatz

Im Geltungsbereich des § 20 BAO ist die Behörde verhalten, in der Begründung ihrer positiven Ermessenentscheidung darzutun, aus welchen Gründen sie bei der vorzunehmenden Interessenabwägung den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit gegenüber jenen der Billigkeit den Vorzug einräumte (Hinweis 31.10.1979, 1817/78 VwSlg 5423 F/1979).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160102.X01

Im RIS seit

16.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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