RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0102

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Veröffentlicht am 16.10.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §303 Abs4;

Rechtssatz

Es stellt keinen wesentlichen Begründungsmangel dar, wenn die Behörde die Zweckmäßigkeit der verfügten Wiederaufnahme mit dem Hinweis auf das Interesse einer gleichmäßigen Besteuerung begründet, aber keine Ausführungen zur Frage der Billigkeit trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985160102.X02

Im RIS seit

16.10.1986

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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