Der Beschwerdeführer betreibt ein Taxiunternehmen. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1992 bis 1994 wurde festgestellt, dass die Grundaufzeichnungen über die im Betrieb des Taxiunternehmens erzielten Erlöse nicht aufbewahrt worden seien. Eine Nachkalkulation habe ergeben, dass der Treibstoffverbrauch nicht vollständig erfasst worden sein könne. Auf Grund der hervorgekommenen Kilometerdifferenzen, des Fehlens der Grundaufzeichnungen und Ungereimtheiten bei der Inter... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schon die Tatsache, dass die Uraufzeichnungen über die erzielten Einnahmen nicht aufbewahrt wurden, begründete die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörden, wobei der Umstand der Vernichtung von Grundaufzeichnungen an sich schon geeignet ist, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu ziehen (Hinweis E 20. Fe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Bäckerei. Er ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG 1988. Im Zuge abgabenbehördlicher Prüfungen traf der Prüfer folgende Feststellungen betreffend die Erfassung der Tageslosungen durch den Beschwerdeführer: Es existiere im Geschäft eine Handkassa. Der Brotverkauf erfolge im Geschäft, aber auch im Wege des Fahrverkaufes. Im Fahrverkauf seien drei Personen tätig, nämlich der Beschwerdeführer, seine Ehefrau und seine Mutter. Der Beschwerdeführer habe ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §132 Abs1;
Rechtssatz: Dem Vorbringen des Abgabepflichtigen, er habe annehmen können, die Abgabenbehörden hätten von Amts wegen "stichprobenartig" Überprüfungen bei den Kunden vorgenommen, ist zu entgegnen, dass auch solche Überprüfungen den Abgabepflichtigen nicht von der Aufbewahrung und Vorlage von Unterlagen entbinden. Euro... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Lieferscheine (bzw entsprechende Durchschriften) gehören zu den von der Aufbewahrungspflicht iSd § 132 Abs 1 BAO umfassten Unterlagen. Zweck der Aufbewahrung der Belege ist die verlässliche Prüfung der Richtigkeit von Buchungen im Interesse der Abgabenerhebung (Hinweis E 25. November 1986, 84/14/01... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte vor dem 9. März 2000 die Rückzahlung der von ihr für Zeiträume seit dem 1. Jänner 1995 entrichteten Getränkesteuer für alkoholische Getränke. Dieser Antrag wurde unter Hinweis auf die in der Landesabgabenordnung enthaltene Rückzahlungssperre abgewiesen. Gegen den angefochtenen Bescheid, der vom Vorliegen einer Rückzahlungssperre ausgeht, richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes begehrt wurde... mehr lesen...
Index: E6JL34001 Abgabenordnung BurgenlandL34002 Abgabenordnung KärntenL34003 Abgabenordnung NiederösterreichL34004 Abgabenordnung OberösterreichL34005 Abgabenordnung SalzburgL34006 Abgabenordnung SteiermarkL34007 Abgabenordnung TirolL34008 Abgabenordnung VorarlbergL34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: 61997CJ0437 Evangelischer Krankenhausverein Wien VORAB;62001CJ0147 Weber's Wine World VORAB;AbgVG Vlbg 1971 §56 Abs4;AbgV... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Patentanwalt und übernahm im Jahr 1984 die bis dahin gemeinsam mit seinem Vater geführte Patentanwaltskanzlei als Alleinunternehmer. Zum Stichtag 1. Jänner 1988 wechselte er die Gewinnermittlung von der bis dahin geführten Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich. In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 1988 deklarierte er einen Übergangsgewinn, für welchen er unter Berufung auf § 37 Abs. 2 Z. 3 EStG 1972 den ermäßigten Steuersatz in Ansp... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §132 Abs1;BAO §303 Abs1 litb;BAO §303 Abs4;
Rechtssatz: Die im Einklang mit § 132 Abs 1 BAO in seiner damals maßgeblichen Fassung vor der Novellierung durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 1998/9 durch den Abgabepflichtigen am Jahresanfang 1995 erfolgte Vernichtung von Aufzeichnungen für Zeiträume vor dem 1. Jänner 1988 ließ sich dem Abgabepflichtigen wede... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist hauptberuflich unselbstständig in einem Krankenhaus tätig. Daneben betreibt er ein Taxiunternehmen. Anlässlich einer im Jahr 1990 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung beim Taxiunternehmen des Beschwerdeführers hinsichtlich der Jahre 1986 bis 1988 wurde u.a. festgestellt, dass Grundaufzeichnungen, nämlich Lenkerabrechnungen, nicht mehr vorhanden seien. Weiters seien Zahlungen durch einen Herrn S in Höhe zwischen S 62,-- und S 13.000,-- auf das betrieblich... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/13/0281 E 23. Mai 1990 RS 1
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Dienen die Abrechnungsbelege der Abrechnung der Einnahmen, so sind in ihnen zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörige Belege im Sinne des § 131 Abs 1 Z 5 und des § 132 Abs 1 BAO und zudem jedenfalls sonstige Unterlagen, ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb in den Streitjahren ein Taxiunternehmen in Leoben. Anläßlich einer die Streitjahre betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung stellte der Prüfer fest, daß der Beschwerdeführer einerseits die Aufbewahrungspflicht gemäß § 132 BAO - die täglichen Losungsaufzeichnungen (Schmierzettel - Urbelege) seien nicht aufbewahrt worden - und andererseits die Belegerteilungspflicht gemäß § 132a leg. cit. - für Fahrten über S 500,-- seien Belege nur auf Verlangen der Fahrgäs... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/13/0214 1 Stammrechtssatz Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen er... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des hg. Erkenntnisses vom 13. Mai 1986, 83/14/0089, 0094, verwiesen. Mit dieser Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben, da die belangte Behörde aus den in den Z. 6, 7 und 8 des Erkenntnisses angeführten Gründen die Rechtslage verkannt hatte. Im fortgesetzten Verfahren erließ das Finanzamt z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §132 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Wenn im Verfahren Aufwendungen in einem Zeitpunkt geltend gemacht werden, in dem die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Unterlagen vom Abgabepflichtigen wegen Ablaufs der Aufbewahrungspflicht bereits vernichtet sind, dann kann der Abgabenbehörde nicht entgegengetreten werde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb im strittigen Zeitraum ein Mietwagenunternehmen, das sich überwiegend mit dem Transport kranker und behinderter Personen im Auftrag und für Rechnung von Sozialversicherungsträgern sowie mit Botenfahrten befaßt hat. Gegen den Beschwerdeführer wurde beim Landesgericht für Strafsachen in X zu GZ. 24 b Vr 10078/85 ein Strafverfahren durchgeführt, wobei ihm vorgeworfen wurde, gegenüber Sozialversicherungsträgern "überhöhte Rechnungen" gelegt zu haben. Von der d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §124;BAO §132 Abs1;BAO §138 Abs2;BAO §164 Abs1;BAO §184 Abs2;
Rechtssatz: Die Aufbewahrungspflichten sowie die Verpflichtung zur Vorlage von Aufzeichnungen umfassen keineswegs allein die in § 124 BAO bezeichneten Aufzeichnungen, zu deren Führung eine Verpflichtung nach Handelsrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften besteht, sondern erstrecken sic... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt ein Taxiunternehmen. In diesem Unternehmen fand eine die Streitjahre betreffende abgabenbehördliche Prüfung (BP) statt. Auf einen Vorhalt des Prüfers teilte der Beschwerdeführer am 10. März 1987 unter anderem mit, daß die den Aufzeichnungen im Kassabuch zugrundeliegenden "Schmierzettel" nicht nachgereicht werden könnten. Es handle sich dabei aber um keine Grundaufzeichnungen, sondern lediglich um Chauffeurnotizen, die dieser auf Schmierpapier, alten Rekla... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184 Abs1;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen ermöglichen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Allein der... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte betreiben jeder für sich in Wien ein Taxiunternehmen. In beiden Unternehmen fanden abgabenbehördliche Prüfungen statt, welche die im Spruch: dieses Erkenntnisses angeführten Abgaben für die dort genannten Zeiträume sowie den Einheitswert des Betriebsvermögens (beim Ehegatten auch Vermögensteuer) zum Gegenstand hatten. Bezüglich des Unternehmens (Betriebes) der Beschwerdeführerin stellte die abgabenbehördliche Prüfung (BP) fest, daß die Tachom... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer und seine Ehegattin betreiben jeder für sich in X ein Taxiunternehmen. In beiden Unternehmen fanden abgabenbehördliche Prüfungen statt, welche die im Spruch: dieses Erkenntnisses angeführten Abgaben für die dort genannten Zeiträume (bei der Ehegattin jedoch ohne Vermögensteuer) sowie den Einheitswert des Betriebsvermögens zum Gegenstand hatten. Bezüglich des Unternehmens (Betriebes) des Beschwerdeführers stellte die abgabenbehördliche Prüfung (BP) fest, daß Los... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 89; Rechtssatz: Dienen die Abrechnungsbelege der Abrechnung der Einnahmen, so sind in ihnen zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörige Belege im Sinne des § 131 Abs 1 Z 5 und des § 132 Abs 1 BAO und zudem jedenfalls sonstige Unterlagen, die für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, im Sinne der letztgenannten Gesetzesstelle zu erblicken, die schon auf Grund beider Bestimmungen - ohne daß es noch besonderer gesetzlicher Anordnungen bedarf - au... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;BAO §184; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 60; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/23 89/13/0281 1 Stammrechtssatz Dienen die Abrechnungsbelege der Abrechnung der Einnahmen, so sind in ihnen zu den Büchern oder Aufzeichnungen gehörige Belege im Sinne des § 131 Abs 1 Z 5 und des § 132 Abs 1 BAO... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §128 Abs3;BAO §131 Abs1;BAO §132 Abs1;BAO §163;BAO §184 Abs3;
Rechtssatz: Steht nach dem Ergebnis der Betriebsprüfung bzw nach den eigenen Angaben der Beschwerdeführerin fest, daß Grundaufzeichnungen für die Eintragungen in die Kassabücher nicht vorgelegt wurden, daß der Kassastand des Vormonats nicht sogleich übertragen wurde, daß nach der letzten mo... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §131 Abs1 Z5;BAO §132 Abs1;
Rechtssatz: Alle bei Erfassung der Einnahmen verwendeten Aufschreibungen sind Bestandteil der Bücher (Aufzeichnungen) und damit aufbewahrungspflichtig (Im Beschwerdefall: Doppelerfassung durch Registrierkassenstreifen und Paragons). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:19... mehr lesen...