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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §132 Abs1;Rechtssatz
Dem Vorbringen des Abgabepflichtigen, er habe annehmen können, die Abgabenbehörden hätten von Amts wegen "stichprobenartig" Überprüfungen bei den Kunden vorgenommen, ist zu entgegnen, dass auch solche Überprüfungen den Abgabepflichtigen nicht von der Aufbewahrung und Vorlage von Unterlagen entbinden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000140113.X04Im RIS seit
22.01.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013