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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §132 Abs1;Rechtssatz
Wenn im Verfahren Aufwendungen in einem Zeitpunkt geltend gemacht werden, in dem die in diesem Zusammenhang bedeutsamen Unterlagen vom Abgabepflichtigen wegen Ablaufs der Aufbewahrungspflicht bereits vernichtet sind, dann kann der Abgabenbehörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie diese Aufwendungen unberücksichtigt läßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988140088.X02Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009