RS Vwgh 1986/11/25 84/14/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1986
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §131 Abs1 Z5;
BAO §132 Abs1;

Rechtssatz

Alle bei Erfassung der Einnahmen verwendeten Aufschreibungen sind Bestandteil der Bücher (Aufzeichnungen) und damit aufbewahrungspflichtig (Im Beschwerdefall: Doppelerfassung durch Registrierkassenstreifen und Paragons).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1984140109.X02

Im RIS seit

25.11.1986

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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