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AbgabenverfahrenNorm
BAO §115 Abs4Rechtssatz
Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist nur möglich, wenn gesetzliche Bestimmungen hiefür einen freien Raum lassen. Jene Bereiche, die gesetzlich ausgefüllt sind, sind im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu vollziehen; nur in den von zwingenden Bestimmungen nicht erfaßten Bereichen kann das Gebot von Treu und Glauben zu Worte kommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1971:1970000910.X02Im RIS seit
12.12.2019Zuletzt aktualisiert am
12.12.2019