RS Vwgh 1971/10/21 0910/70

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Veröffentlicht am 21.10.1971
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Index

Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4

Rechtssatz

Die Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben ist nur möglich, wenn gesetzliche Bestimmungen hiefür einen freien Raum lassen. Jene Bereiche, die gesetzlich ausgefüllt sind, sind im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zu vollziehen; nur in den von zwingenden Bestimmungen nicht erfaßten Bereichen kann das Gebot von Treu und Glauben zu Worte kommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970000910.X02

Im RIS seit

12.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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