RS Vwgh 1971/10/21 0910/70

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Veröffentlicht am 21.10.1971
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4
BAO §303 Abs4

Rechtssatz

Wenn die Bundesabgabenordnung eine Abänderung von Bescheiden bei Zutreffen bestimmter Voraussetzungen auch zu ungunsten des Abgabepflichtigen vorsieht, dann kann auch ein Abgehen von einer Rechtsansicht, die in früheren Entscheidungen, welche nicht dieselbe Sache betreffen, vertreten wurde, nicht als eine Verletzung von Treu und Glauben angesehen werden (Hinweis E 24.1.1964, 1961/63 und E 11.2.1964, 310/63).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1971:1970000910.X01

Im RIS seit

12.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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