RS Vwgh 1962/7/12 1920/59

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Veröffentlicht am 12.07.1962
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Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs4
EStG 1953 §19 Abs2 Z1
EStG 1953 §72 Abs1
EStG 1953 §78 Abs2

Rechtssatz

Daß die Spesenabrechnung (von Provisionsvertretern) bei früheren Lohnsteuerprüfungen, die einen anderen Zeitraum bestrafen, nicht beanstandet worden war, kann selbst dann nicht rechtserheblich sein (nämlich bei einer späteren Lohnsteuerprüfung), wenn die Abgabenbemessung auf Grund dieser (früheren) Prüfung in einer der Rechtskraft fähigen Weise vorgenommen wäre (Hinweis E 26.6.1959, 2330/58, VwSlg 2047 F/1959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1962:1959001920.X03

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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