RS Vwgh 1964/12/18 1678/64

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Veröffentlicht am 18.12.1964
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Index

EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4

Rechtssatz

Eine dem Gesetz widersprechende Verwaltungsübung stellt niemals eine verbindliche Rechtsquelle dar und die Abstandnahme von dem rechtswidrigen Verwaltungsgebrauch könnte niemals rechtswidrig sein, sondern würde nur der Durchsetzung der Rechtsordnung dienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001678.X02

Im RIS seit

21.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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