RS Vwgh 1981/11/5 2814/80

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Veröffentlicht am 05.11.1981
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Grunderwerbsteuer
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs4

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2909/80

Rechtssatz

Es trifft zwar zu, daß der Grundsatz von Treu und Glauben an sich auch im Abgabenverfahren Geltung hat (Hinweis E 21.2.1979, 1752/77). Er hat jedoch dort seine Grenze, wo die gesetzlichen oder auf der Stufe des Gesetzes stehenden sonstigen Vorschriften ein besonderes Verhalten, sei es der Behörde, sei es der Partei, fordern. In einem Abgehen von einer früheren, wenn auch ständigen Verwaltungsübung oder von einer vor dem als maßgebend angesehenen Rechtsauffassung kann kein Verstoß gegen Treu und Glauben erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1981:1980002814.X05

Im RIS seit

24.02.2020

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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