Mit Notariatsakt vom 7. September 1988 trat der Kommanditist der im Abtretungsvertrag näher bezeichneten KG D mit Wirkung vom Beginn des 31. Oktober 1988 seinen Gesellschaftsanteil zuzüglich dazugehörigem Saldo auf dem Verrechnungskonto dem Beschwerdeführer, einem weiteren Kommanditisten dieser KG, um den Abtretungspreis von S 90.000,-- ab. Mit einem weiteren Notariatsakt vom 7. September 1988 wurde ein Treuhandvertrag errichtet, in dem die Vertragsparteien (abtretender Kommanditist a... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ErbStG;GebG 1957 §15 Abs3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/16/0270 E 31. Mai 1995
Rechtssatz: Erkennbarer Sinn der Regelung des § 15 Abs 3 GebG ist in bezug auf die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer, die Belastung desselben Rechtsvorganges mit dieser Steuer und der Rechtsgebühr zu vermeiden; diese ... mehr lesen...
In der Verlassenschaft nach der am 29. Oktober 1981 im 84. Lebensjahr verstorbenen Juliana Z waren auf Grund des Gesetzes deren im Jahr 1898 geborene Schwester Hedwig N, deren im Jahr 1946 geborene Nichte, die Beschwerdeführerin, sowie deren Neffe Helmut B zu Erben berufen. Nachdem Helmut B die ihm angefallene Erbschaft ausgeschlagen hatte, gaben Hedwig N und die Beschwerdeführerin am 8. März 1982 je zur Hälfte des Nachlasses unbedingte Erbserklärungen ab und schlossen unter einem ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Da in der Regel bei einem Erbteilungsübereinkommen keiner der Miterben einem anderen Miterben etwas unentgeltlich überläßt, werden bei der Aufteilung nicht die Einheitswerte, sondern die - üblicherweise bedeutend höheren - Verkehrswerte von Liegenschaften zum Ansatz gebracht. Im RIS seit 14.01.2002 mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die am 5. Jänner 1988 verstorbene Edith ... (in der Folge: Erblasserin) hatte in der mit 12. Jänner 1987 datierten Erklärung ihres letzten Willens, mit der kein Erbe eingesetzt worden war, mehreren Personen Vermächtnisse bestimmt. Der Beschwerdeführerin hatte sie ohne weitere Anordnung "Meinen grauen Persianermantel" zugedacht. Dieser war jedoch (nach S. 6 lit. c des von dem betreffenden Gerichtskommissär am 1... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die im Jahre 1930 geborene Beschwerdeführerin hatte als (ganztägig) Angestellte im Unternehmen ihres im Jahre 1926 geborenen Ehegatten gearbeitet. Laut Lohnzettel hätten ihre Bruttobezüge für das Jahr 1989 S 181.860,-- (laut Gehaltsabrechnung vom 31. August 1990 habe ihr Gehalt brutto S 13.750,-- und netto - nach Abzug der laufenden Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer - S 10.453,18) betragen. Mit - ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;ErbStG §3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/31 89/16/0082 1 Stammrechtssatz § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §2;ErbStG §3;ErbStG §4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/27 89/16/0216 7 Stammrechtssatz Die Tatbestände des ErbStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und leiten daraus abgabenrechtliche Folgen ab, weshalb bei solchen Tatbeständen schon aus dem Tatbes... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 2. Juli 1990 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (FA) dem Beschwerdeführer die Erbschaftssteuer für den Erwerb von Todes wegen nach seinem Vater, dessen Nachlaß ihm mit Einantwortungsurkunde vom 28. März 1990 eingeantwortet worden war, vorgeschrieben. Die gegen diesen Bescheid erhobene Berufung, in der der Beschwerdeführer ausschließlich verfassungsrechtliche Bedenken geltend machte, hat die belangte Behörde als unbegründet abgewiesen. Der Verfas... mehr lesen...
Über Erwerbsvorgänge einer im Inland gelegenen Liegenschaft wurde dem Finanzamt von den an diesen Transaktionen beteiligten Personen folgendes angezeigt: 1.) Kaufvertrag vom 16. Juli 1975 zwischen Ingrid P als Veräußerin und dem Vater der Beschwerdeführerin (in der Folge nur: Vater) als Erwerber um einen Kaufpreis von 10 Mio S, von dem die Hälfte sogleich bar zu erlegen sei, während der Rest durch eine Bankgarantie bis 31. Dezember 1976 sichergestellt werde. 2.) Kaufvertrag vom 30. Ok... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §938;ABGB §983;ErbStG §3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 767;
Rechtssatz: Es widerspricht nicht der Lebenserfahrung, daß Ehegatten häufig Liegenschaften gemeinsam erwerben, wobei bei einkommens- und vermögenslosen Ehegattinnen der auf diese entfallende Kaufpreis von den Ehegatten, sei es aus dem Titel einer ... mehr lesen...
Im Zuge eines gegen die Beschwerdeführerin geführten Finanzstrafverfahrens gab sie am 5. November 1987, als Beschuldigte niederschriftlich vernommen, unter anderem folgendes an: "Bei meiner Einreise im Jahr 1984 hatte ich Ersparnisse in Höhe von S ....... Seit der Einreise nach Österreich habe (richtig wohl: lebe) ich mit meinem Freund N. E. in einer Lebensgemeinschaft ... Bis zum Jahre 1985 pendelte ich laufend zwischen der BRD und Österreich..." Weiters gab die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Nach der von der belangten Behörde nicht in Zweifel gezogenen Darstellung in der Berufung des Beschwerdeführers gegen den erstinstanzlichen Bescheid (die Bescheide der Abgabenbehörde erster und zweiter Instanz lassen solche klaren und zusammenfassenden Darstellungen vermissen) liegt dem Abgabenfall folgender Sachverhalt zugrunde: Der Schwiegervater des Beschwerdeführers, S, bemühte sich, aus Anlaß des Erwerbs der Liegenschaft EZ nn KG. W bei der B-Bank W ("B") ein Darlehen zu erhalten... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z3;ErbStG §3;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 Z 3 ErbStG will (wie auch andere Regelungen des § 3) als Ersatztatbestand andere Vorgänge zur Schenkungssteuer heranziehen, die gleich bürgerlich-rechtlichen Schenkungen unentgeltliche Vermögensvermehrungen herbeiführen, ohne aber bürgerlichrechtliche Schenkungen zu sein. European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §38;BAO §116;ErbStG §1;ErbStG §3;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1;
Rechtssatz: Die Frage der Grunderwerbssteuerpflicht des Abgabepflichtigen zufolge seiner Eigenschaft als Treugeber beim Erwerb der betreffenden Liegenschaft stellt keineswegs ein Tatbestandsmerkmal seiner allenfalls bestehenden Schenkungssteue... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §1 Abs2;ErbStG §3;ErbStG §6;
Rechtssatz: Gem § 1 Abs 2 ErbStG gelten, soweit nichts besonderes bestimmt ist, die Vorschriften dieses Gesetzes über den Erwerb von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen. Daher findet der gesamte § 6 ErbStG ohne Einschränkung ua auch für Schenkungen iSd § 3 ErbStG Anwendung. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/09/10 AW 90/17/0022 1 Stammrechtssatz Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/08/03 AW 90/16/0018 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Schenkungssteuer - Von zwingenden öff Interessen iSd § 30 Abs 2 VwGG kann in Abgabensachen nur dann gesprochen werden, wenn durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Einbringung der Abgaben selbst gefährdet oder erschwert erscheint; der Umstand, daß die Einbringung der Abgabenschuldigkeit a... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/05 AW 89/16/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, die einen umgehenden Vollzug des angefochtenen Besch... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Die Mutter der Beschwerdeführerin war Maria Z., eine vollbürtige Schwester des Johann A. (in der Folge: Erblasser), gewesen. Er hatte aus der ersten Ehe seines Vaters einen halbbürtigen Bruder, der zwei Kinder hatte, und zwar Josef und Maria A. In seinem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 2. August 1974 hatte der Erblasser seine Ehegattin und seine (vollbürtige?)... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;ErbStG §2;ErbStG §3;ErbStG §4; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1992, 52;
Rechtssatz: Die Tatbestände des ErbStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und leiten daraus abgabenrechtliche Folgen ab, weshalb bei solchen Tatbeständen schon aus dem Tatbestandsmerkmal ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erbschaftssteuer - Mutmaßungen über den voraussichtlichen Ausgang des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bleiben bei der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung außer Betracht (Hinweis E 15.9.1952, 957/52). Schlagworte Entscheidung über den Anspruch European Cas... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0006 E 3. September 1987 VwSlg 6239 F/1987 RS 2 Stammrechtssatz Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1053;ABGB §309;ABGB §312;ABGB §431;ABGB §943;ErbStG;
Rechtssatz: Bei Liegenschaften stellt die Übergabe einer einverleibungsfähigen Schenkungsurkunde noch nicht die Ausführung der Schenkung dar. Ebensowenig stellt die Unterfertigung eines Kaufvertrages eine Besitzübertragung dar. Notwendig ist gleichfalls die Übergabe der Sache... mehr lesen...