RS Vwgh 1991/11/28 89/16/0023

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Veröffentlicht am 28.11.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §938;
ABGB §983;
ErbStG §3;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 767;

Rechtssatz

Es widerspricht nicht der Lebenserfahrung, daß Ehegatten häufig Liegenschaften gemeinsam erwerben, wobei bei einkommens- und vermögenslosen Ehegattinnen der auf diese entfallende Kaufpreis von den Ehegatten, sei es aus dem Titel einer Schenkung, eines Darlehens oder aus anderen Rechtsgründen getragen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160023.X06

Im RIS seit

28.11.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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