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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §938;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 767;Rechtssatz
Es widerspricht nicht der Lebenserfahrung, daß Ehegatten häufig Liegenschaften gemeinsam erwerben, wobei bei einkommens- und vermögenslosen Ehegattinnen der auf diese entfallende Kaufpreis von den Ehegatten, sei es aus dem Titel einer Schenkung, eines Darlehens oder aus anderen Rechtsgründen getragen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989160023.X06Im RIS seit
28.11.1991