RS Vwgh 1991/10/31 90/16/0176

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Veröffentlicht am 31.10.1991
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §1 Abs2;
ErbStG §3;
ErbStG §6;

Rechtssatz

Gem § 1 Abs 2 ErbStG gelten, soweit nichts besonderes bestimmt ist, die Vorschriften dieses Gesetzes über den Erwerb von Todes wegen auch für Schenkungen und Zweckzuwendungen. Daher findet der gesamte § 6 ErbStG ohne Einschränkung ua auch für Schenkungen iSd § 3 ErbStG Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990160176.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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