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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §3 Abs1 Z2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 89/16/0089 Besprechung in: ÖStZ 1991, 562;Rechtssatz
Die Passiva sind keineswegs allgemein der Gegenleistung zuzurechnen, sondern nur, soweit sie intern gegenüber dem Schuldner übernommen wurden, sei es mit einer weiteren vertragsmäßigen Verpflichtung oder ohne eine solche (Hinweis E 7.10.1985, 84/15/0071, VwSlg 6036 F/1985).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160088.X04Im RIS seit
13.02.2002