Entscheidungen zu § 3 Abs. 1 ErbStG

Verwaltungsgerichtshof

588 Dokumente

Entscheidungen 571-588 von 588

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens einer objektiven Bereicherung im Falle eines "Erbschaftskaufs", bei dem die Leistung in der Überlassung von Liegenschaften und die Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht und der gemeine Wert der Leistung (hier S 10,100.000,--) den gemeinen Wert der Gegenleistung (hier S 6,100.000,--... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Stellt man dem gemeinen Wert der durch "Erbschaftskauf" erworbenen Liegenschaften in der Höhe von S 10,100.000,-- den gemeinen Wert der Gegenleistung in der Höhe von S 6,100.100.-- gegenüber, wobei diese Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht, so erscheint die Bejahung eines zur Annahme einer g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Beurteilung des Vorliegens einer objektiven Bereicherung im Falle eines "Erbschaftskaufs", bei dem die Leistung in der Überlassung von Liegenschaften und die Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht und der gemeine Wert der Leistung (hier S 10,100.000,--) den gemeinen Wert der Gegenleistung (hier S 6,100.000,--... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §19 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Stellt man dem gemeinen Wert der durch "Erbschaftskauf" erworbenen Liegenschaften in der Höhe von S 10,100.000,-- den gemeinen Wert der Gegenleistung in der Höhe von S 6,100.100.-- gegenüber, wobei diese Gegenleistung in Leibrentenzahlungen besteht, so erscheint die Bejahung eines zur Annahme einer g... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/12/1 86/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0019 E 22. Jänner 1987 RS 4 Stammrechtssatz Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bere... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.12.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1381;ABGB §1444;ABGB §938;ABGB §939;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übernimmt jemand auf Grund eines Übergabsvertrages, über den ein Notariatsakt aufgenommen wurde, ein gewerbliches Unternehmen mit der Verpflichtung, dem Übergeber auf dessen Lebensdauer eine monatliche wertgesicherte Versorgungsrente zu bezahlen und wird später ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergeben sollte (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1381;ABGB §1444;ABGB §938;ABGB §939;ErbStG §3 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Übernimmt jemand auf Grund eines Übergabsvertrages, über den ein Notariatsakt aufgenommen wurde, ein gewerbliches Unternehmen mit der Verpflichtung, dem Übergeber auf dessen Lebensdauer eine monatliche wertgesicherte Versorgungsrente zu bezahlen und wird später ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1987/1/22 86/16/0019

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Der Wille, zu bereichern, muß bei freigebigen Zuwendungen beim Zuwendenden vorhanden sein. Dieser Wille muß allerdings kein unbedingter sein, es genügt vielmehr, daß der Zuwendende eine Bereicherung des Empfängers der Zuwendung bejaht bzw in Kauf nimmt, falls sich eine solche Bereicherung im Zuge der Abwicklung des Geschäftes ergeben sollte (Hinweis ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.01.1987

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0134 E 31. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der "Wert des Grundstückes" gemäß § 3 Z 2 GrEStG ist gemäß § 12 Abs 1 GrEStG dessen Einheitswert (Hinweis E 15.2.1960, 478/56, VwSlg 2172 F/1960, E 19.2.1970, 1144/68, sowie auf Dorazil-Schwärzler, GrEStG, S 140). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Im Falle des Grundstückserwerbs durch Schenkung unter einer den Wert (Einheitswert) des Grundstücks übersteigenden Auflage (hier: Durch Erwerbsvorgang übernommene Schulden größer als der Einheitswert des Unternehmensanteiles) sind hinsichtlich der Besteuerung dieses Vorganges nicht die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Übersteigt im Falle einer Schenkung unter einer Auflage der Wert der Auflagen den Wert des übereigneten Grundstücks, unterliegt auch eine Schenkung nach bürgerlichem Recht der Grunderwerbsteuer. Unter einer Auflage ist nicht nur eine Gegenleistung iSd Privatrechtes, sondern auch jede dem Beschenkten als solche auferlegte Leistung, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §12 Abs1;GrEStG 1955 §3 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0134 E 31. Jänner 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der "Wert des Grundstückes" gemäß § 3 Z 2 GrEStG ist gemäß § 12 Abs 1 GrEStG dessen Einheitswert (Hinweis E 15.2.1960, 478/56, VwSlg 2172 F/1960, E 19.2.1970, 1144/68, sowie auf Dorazil-Schwärzler, GrEStG, S 140). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Im Falle des Grundstückserwerbs durch Schenkung unter einer den Wert (Einheitswert) des Grundstücks übersteigenden Auflage (hier: Durch Erwerbsvorgang übernommene Schulden größer als der Einheitswert des Unternehmensanteiles) sind hinsichtlich der Besteuerung dieses Vorganges nicht die Bestimmungen des Erbschaftssteuergesetzes und S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0014

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §3 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §3 Z2;
Rechtssatz: Übersteigt im Falle einer Schenkung unter einer Auflage der Wert der Auflagen den Wert des übereigneten Grundstücks, unterliegt auch eine Schenkung nach bürgerlichem Recht der Grunderwerbsteuer. Unter einer Auflage ist nicht nur eine Gegenleistung iSd Privatrechtes, sondern auch jede dem Beschenkten als solche auferlegte Leistung, d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

TE Vwgh Erkenntnis 1983/6/16 82/15/0028

Im Jahre 1957 hatte der damalige Ehegatte der Beschwerdeführerin Oskar S. mit der XY Versicherungsanstalt einen Versicherungsvertrag auf den Ab- und Erlebensfall abgeschlossen, in dem er unwiderruflich die Beschwerdeführerin zur Begünstigten bestimmte. In dem aus Anlaß der Ehescheidung vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgeschlossenen Scheidungsvergleich vom 26. August 1969 verpflichtete sich Oskar S. u. a., der Beschwerdeführerin einen monatlichen, wertgesicherten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1983

TE Vwgh Erkenntnis 1983/6/16 82/15/0028

Im Jahre 1957 hatte der damalige Ehegatte der Beschwerdeführerin Oskar S. mit der XY Versicherungsanstalt einen Versicherungsvertrag auf den Ab- und Erlebensfall abgeschlossen, in dem er unwiderruflich die Beschwerdeführerin zur Begünstigten bestimmte. In dem aus Anlaß der Ehescheidung vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgeschlossenen Scheidungsvergleich vom 26. August 1969 verpflichtete sich Oskar S. u. a., der Beschwerdeführerin einen monatlichen, wertgesicherten... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.06.1983

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