RS Vwgh 1990/11/15 90/16/0192

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Veröffentlicht am 15.11.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §938;
ErbStG §3 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0193 Besprechung in:Ecolex 3/1991;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber knüpft die Schenkungssteuerpflicht im § 3 Abs 1 Z1 ErbStG an den zivilrechtlichen Tatbestand der Schenkung an. Schenkungsabsicht ist für die Schenkung begriffswesentlich. Sie besteht in der Absicht einer unentgeltlichen, somit auf keine Gegenleistung abzielenden und freiwilligen (freigebigen), auch nicht durch sittliche Pflicht verlangten Leistung (Hinweis Schubert in Rummel Auflage 2, Randziffer 4 zu § 938 ABGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160192.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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