RS Vwgh 1990/11/15 90/16/0192

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Veröffentlicht am 15.11.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §21 Abs2;
ErbStG §3 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0193 Besprechung in:Ecolex 3/1991;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/15/0059 E 21. Oktober 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Der zivilrechtlich geprägte Tatbestand des § 3 Abs 1 Z 1 ErbStG 1955 ist wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht zugänglich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990160192.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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