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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §938;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1992, 403; AnwBl 1991/11, 838;Rechtssatz
War von vornherein klargestellt, dass der Schenker die Finanzierung des Kaufes der unbebauten Liegenschaft sowie die Errichtung des Hauses übernimmt, dann wurde ein bebautes Grundstück zugewendet, was die Anwendung der Bestimmungen des § 19 Abs 2 ErbStG nach sich zieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1989160068.X07Im RIS seit
24.05.1991