RS Vwgh 1991/5/24 89/16/0068

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Veröffentlicht am 24.05.1991
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §938;
ErbStG §19 Abs2;
ErbStG §3 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 403; AnwBl 1991/11, 838;

Rechtssatz

War von vornherein klargestellt, dass der Schenker die Finanzierung des Kaufes der unbebauten Liegenschaft sowie die Errichtung des Hauses übernimmt, dann wurde ein bebautes Grundstück zugewendet, was die Anwendung der Bestimmungen des § 19 Abs 2 ErbStG nach sich zieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160068.X07

Im RIS seit

24.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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