RS Vwgh 1991/5/24 89/16/0068

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.05.1991
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §938;
ErbStG §3 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1992, 403; AnwBl 1991/11, 838;

Rechtssatz

Wenn der offenkundige Sachverhalt eindeutig die Verwirklichung des erklärten Willens der Parteien nicht mehr zuläßt, kann dieser bei der Frage des Schenkungsgegenstandes nicht beachtet werden (Hinweis E 23.9.1985, 85/15/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1989160068.X04

Im RIS seit

24.05.1991
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten