Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die nach eigenverantwortlicher Entscheidung die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen oder auch nicht eingehen können, best... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 5 Stammrechtssatz Von einer echten Lebensgemeinschaft kann nur dann gesprochen werden, wenn beide Lebensgefährten ihre ganze Kraft einsetzen, um einander beizustehen, jedenfalls eine Obsorge an den Tag... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die nach eigenverantwortlicher Entscheidung die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen oder auch nicht eingehen können, besteht keine rechtlic... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungst... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die nach eigenverantwortlicher Entscheidung die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen oder auch nicht eingehen können, best... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 4 Stammrechtssatz Die Erfahrung des Lebens begreift unter einer Lebensgemeinschaft ein Verhältnis zwischen Mann und Frau, das in seinem wirklichen und wesentlichen Inhalt gemäß den Willen seiner Partner eine rechtlich nicht mögliche oder um gewisser Rechtsfo... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 6 Stammrechtssatz Für die Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, die nach eigenverantwortlicher Entscheidung die Bindung einer Ehe nicht eingehen wollen oder auch nicht eingehen können, besteht keine rechtlic... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §90;ErbStG §15 Abs1 Z6;ErbStG §3 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 5 Stammrechtssatz Von einer echten Lebensgemeinschaft kann nur dann gesprochen werden, wenn beide Lebensgefährten ihre ganze Kraft einsetzen, um einander beizustehen, jedenfalls eine Obsorge an den Tag... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakter auf, sind allerdings bei Erfüllung des Begünstigungst... mehr lesen...
Zunächst wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des auf Grund der Beschwerde der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 3. Februar 1989, betreffend ihren Antrag auf Anordnung gemäß § 48 BAO (Erbschaftssteuer), ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juli 1990, Zl. 89/16/0069, ÖStZB 23/24/1991, S. 582 (insbesondere S. 1 bis 3 Abs. 2 der Erkenntnisausfertigung bzw. S. 593 bis einschließlich... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z13; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 660
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 13 ErbStG setzt voraus, daß die Zuwendung unmittelbar und ausschließlich zur Pflege des Andenkens oder zur Förderung des Seelenheiles des Zuwendenden (oder seiner Angehörigen) zu verwenden ist (Hinweis E 10.11.1954, 3021/52). Selbst wenn die Auszahl... mehr lesen...
Zunächst wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidungsgründe: des auf Grund der Beschwerde der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Bundesministers für Finanzen vom 3. Februar 1989, betreffend ihren Antrag auf Anordnung gemäß § 48 BAO (Erbschaftssteuer), ergangenen Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 12. Juli 1990, Zl. 89/16/0069, ÖStZB 23/24/1991, S. 582 (insbesondere S. 1 bis 3 Abs. 2 der Erkenntnisausfertigung bzw. S. 593 bis einschließlich... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z13; Beachte Besprechung in AnwBl 9/1992, S 660
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs 1 Z 13 ErbStG setzt voraus, daß die Zuwendung unmittelbar und ausschließlich zur Pflege des Andenkens oder zur Förderung des Seelenheiles des Zuwendenden (oder seiner Angehörigen) zu verwenden ist (Hinweis E 10.11.1954, 3021/52). Selbst wenn die Auszahl... mehr lesen...
Im Zuge eines gegen die Beschwerdeführerin geführten Finanzstrafverfahrens gab sie am 5. November 1987, als Beschuldigte niederschriftlich vernommen, unter anderem folgendes an: "Bei meiner Einreise im Jahr 1984 hatte ich Ersparnisse in Höhe von S ....... Seit der Einreise nach Österreich habe (richtig wohl: lebe) ich mit meinem Freund N. E. in einer Lebensgemeinschaft ... Bis zum Jahre 1985 pendelte ich laufend zwischen der BRD und Österreich..." Weiters gab die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Im Zuge eines gegen die Beschwerdeführerin geführten Finanzstrafverfahrens gab sie am 5. November 1987, als Beschuldigte niederschriftlich vernommen, unter anderem folgendes an: "Bei meiner Einreise im Jahr 1984 hatte ich Ersparnisse in Höhe von S ....... Seit der Einreise nach Österreich habe (richtig wohl: lebe) ich mit meinem Freund N. E. in einer Lebensgemeinschaft ... Bis zum Jahre 1985 pendelte ich laufend zwischen der BRD und Österreich..." Weiters gab die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §672;ErbStG §15 Abs1 Z9;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "Unterhalt" wird von der Rsp die Bestimmung des § 672 ABGB herangezogen, wodurch unter Unterhalt "Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen Bedürfnisse" zu verstehen sind (Hinweis E 7.9.1989, 88/16/0022). ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §672;ErbStG §15 Abs1 Z9;VwRallg;
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "Unterhalt" wird von der Rsp die Bestimmung des § 672 ABGB herangezogen, wodurch unter Unterhalt "Nahrung, Kleidung, Wohnung und die übrigen Bedürfnisse" zu verstehen sind (Hinweis E 7.9.1989, 88/16/0022). ... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA I) vom 25. Jänner 1990, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben, und zwar im wesentlichen mit f... mehr lesen...
Mit der im Spruch: dieses Erkenntnisses näher bezeichneten Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich (in der Folge: belangte Behörde) wurde der Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Linz (in der Folge: FA I) vom 25. Jänner 1990, mit dem gegenüber der Beschwerdeführerin aus in der Folge anzuführenden Gründen Schenkungssteuer festgesetzt worden war, nicht Folge gegeben, und zwar im wesentlichen mit f... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakt... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 560; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/16/0187 E 11. Februar 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nach der Systematik des § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG und des § 15 Abs 1 Z 9 ErbStG weisen die zwischen Unterhaltungsberechtigten und Unterhaltungsverpflichteten vereinbarten Unterhaltszahlungen freigebigen Charakt... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1988, Zl. 87/16/0116, teilweise veröffentlicht in der ÖStZB 4/1989, S. 60, verwiesen. Ergänzend ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten im wesentlichen folgendes: Mit Schreiben vom 18. August 1987 ersuchte die FLD (in der Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer - hier und in der Folge zuhanden seines damaligen (und nunmehrigen) Vertreteres -, bis zum 30. ... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Juni 1988, Zl. 87/16/0116, teilweise veröffentlicht in der ÖStZB 4/1989, S. 60, verwiesen. Ergänzend ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten im wesentlichen folgendes: Mit Schreiben vom 18. August 1987 ersuchte die FLD (in der Folge: belangte Behörde) den Beschwerdeführer - hier und in der Folge zuhanden seines damaligen (und nunmehrigen) Vertreteres -, bis zum 30. ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
AnwBl 1991/8, 515;
Rechtssatz: AusfzF, ob die Bestimmung des § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auch für den Fall gilt oder nicht, wenn ein letzter Wille nicht erklärt wurde, und ob sie voraussetzt, daß der Erblasser die Zuwendung mit der Absicht macht, die Überschuldung des Bedachten zu beseitigen, oder ob ihre tatsä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
Rechtssatz: Es kommt nach § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auf die Überschuldung des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Anfalles an und die Worte "die Beseitigung einer Überschuldung" in der zitierten Gesetzesstelle sind keineswegs im Sinn "die Beseitigung einer zwischen Erben und Erblasser bestehenden Überschuldung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
AnwBl 1991/8, 515;
Rechtssatz: AusfzF, ob die Bestimmung des § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auch für den Fall gilt oder nicht, wenn ein letzter Wille nicht erklärt wurde, und ob sie voraussetzt, daß der Erblasser die Zuwendung mit der Absicht macht, die Überschuldung des Bedachten zu beseitigen, oder ob ihre tatsä... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z3; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 468;
Rechtssatz: Es kommt nach § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auf die Überschuldung des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Anfalles an und die Worte "die Beseitigung einer Überschuldung" in der zitierten Gesetzesstelle sind keineswegs im Sinn "die Beseitigung einer zwischen Erben und Erblasser bestehenden Überschuldung... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Z. 1 und § 193 Abs. 2 GewO 1973 die beantragte Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses im Standort Wien 3., X-Straße 165, verweigert. Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe am 1. März 1988 um die Erteilung einer Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Ga... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 24. Juli 1989 wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 25 Abs. 2 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Z. 1 und § 193 Abs. 2 GewO 1973 die beantragte Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses im Standort Wien 3., X-Straße 165, verweigert. Zur Begründung: wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe am 1. März 1988 um die Erteilung einer Konzession für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Ga... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/06 Verkehrsteuern50/01 Gewerbeordnung67 Versorgungsrecht
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z6;GewO 1973 §193 Abs2;GewO 1973 §25 Abs1 Z1;OFG §11 Abs5 litc;VwRallg;
Rechtssatz: Das Bestehen einer Lebensgemeinschaft verlangt vor allem eine Wohnungsgemeinschaft und Wirtschaftsgemeinschaft (Hinweis E 11.4.1980, 2542/79). Schlagworte Auslegung unbestimmter Begriffe ... mehr lesen...