In der Verlassenschaftssache nach der im August 2005 verstorbenen Rosa H erklärte Josef H, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Er verstarb im März 2006. Gemäß dem Pflichtteilsbedeckungsübereinkommen vom 13. September 2006 (in der Verlassenschaftssache nach Rosa H) wurden der Beschwerdeführerin als Erbin nach Josef H zur Berichtigung des Pflichtteilsanspruches Sparbücher aus der Verlassenschaft nach Rosa H übergeben. Der Beschwerdeführerin wurde mit Einantwortungsbeschluss v... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Erbin nach ihrem am 14. Februar 2006 verstorbenen Ehemann. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Traun vom 17. Juli 2006 wurde der Beschwerdeführerin die Verlassenschaft zur Gänze eingeantwortet. Der Verlassenschaftsabhandlung wurde das eidesstättige Vermögensbekenntnis vom 10. Juli 2006 zugrunde gelegt, woraus sich ein reiner Nachlass von 244.058,16 EUR (Aktiva 254.390,63 EUR und Passiva von 10.332,17 EUR) ergab und welches unter den Aktiva zwei Wertpapierdepo... mehr lesen...
Eine Pflichtteilsberechtigte erhielt zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches nach dem Tod ihres Ehegatten auf Grund von Pflichtteilsübereinkommen mit ihren beiden bedingt erbserklärten Kindern aus dem endbesteuerten Verlassenschaftsvermögen (von Konten und Sparbüchern sowie einer Überschreibung eines Depots in der Höhe von EUR 14.701,71) EUR 70.000,--. Nach den Feststellungen des Finanzamtes betrug der Reinnachlass der Verlassenschaft EUR 175.433,79 (davon endbesteuertes Vermögen E... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-) Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird (Hinweis VfGH E 25. Februar 1999, B 128/97, und VfGH E 27. September 1999, B 3026/97, B 3027/97). ... mehr lesen...
Eine Pflichtteilsberechtigte erhielt zur Abgeltung ihres Pflichtteilsanspruches nach dem Tod ihres Ehegatten auf Grund von Pflichtteilsübereinkommen mit ihren beiden bedingt erbserklärten Kindern aus dem endbesteuerten Verlassenschaftsvermögen (von Konten und Sparbüchern sowie einer Überschreibung eines Depots in der Höhe von EUR 14.701,71) EUR 70.000,--. Nach den Feststellungen des Finanzamtes betrug der Reinnachlass der Verlassenschaft EUR 175.433,79 (davon endbesteuertes Vermögen E... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17;
Rechtssatz: Die Erbschaftssteuer ist insoweit abgegolten, als ein (Geld-) Vermächtnis mittels endbesteuerten Nachlassvermögens erfüllt wird. Die Steuerfreiheit hängt freilich davon ab, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich endbesteuertes Vermögen zugewendet wird (Hinweis VfGH E 25. Februar 1999, B 128/97, und VfGH E 27. September 1999, B 3026/97, B 3027/97). ... mehr lesen...
Auf Grund des Schenkungsvertrages vom 6. Mai 2005 überließ H R, der Ehemann der Mitbeteiligten, seinen vier Kindern im Vertrag näher bezeichnete Liegenschaften unentgeltlich jeweils zu gleichen Teilen. Laut Punkt VI. des Vertrages befinde sich auf den vertragsgegenständlichen Liegenschaften u.a. ein Einfamilienhaus, welches derzeit vom Geschenkgeber und der Mitbeteiligten und von einem der Kinder mit dessen Ehegatten bewohnt werde. Die Geschenknehmer räumten dem Geschenkgeber und dess... mehr lesen...
Auf Grund des Schenkungsvertrages vom 6. Mai 2005 überließ H R, der Ehemann der Mitbeteiligten, seinen vier Kindern im Vertrag näher bezeichnete Liegenschaften unentgeltlich jeweils zu gleichen Teilen. Laut Punkt VI. des Vertrages befinde sich auf den vertragsgegenständlichen Liegenschaften u.a. ein Einfamilienhaus, welches derzeit vom Geschenkgeber und der Mitbeteiligten und von einem der Kinder mit dessen Ehegatten bewohnt werde. Die Geschenknehmer räumten dem Geschenkgeber und dess... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §504;ABGB §758;ABGB §94;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §15 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Das Vorausvermächtnis kommt nur dann subsidiär zum Tragen, sofern der überlebende Ehegatte nicht bereits anderweitig ein Recht auf weitere Benützung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Au... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG erfasst gleichermaßen Zuwendungen des Unterhaltsverpflichteten wie von Dritten zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §504;ABGB §94;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §15 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Stellt sich eine Leistung als bloße Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht dar, liegt keine freigebige Zuwendung vor; der Anwendungsbereich des § 15 A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §504;ABGB §758;ABGB §94;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §15 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Das Vorausvermächtnis kommt nur dann subsidiär zum Tragen, sofern der überlebende Ehegatte nicht bereits anderweitig ein Recht auf weitere Benützung... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Zuwendungen in Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung können grundsätzlich den Tatbestand nach § 3 Abs. 1 Z. 2 ErbStG nicht erfüllen (vgl. Fellner, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 12 zu § 3 ErbStG mwN). Wird der Unterhalt oder die Au... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z9; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Die Befreiungsbestimmung des § 15 Abs. 1 Z. 9 ErbStG erfasst gleichermaßen Zuwendungen des Unterhaltsverpflichteten wie von Dritten zum Zwecke des angemessenen Unterhaltes oder zur Ausbildung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §504;ABGB §94;ErbStG §15 Abs1 Z9;ErbStG §15 Abs2;ErbStG §3 Abs1 Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2006/16/0073 E 26. September 2006
Rechtssatz: Stellt sich eine Leistung als bloße Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht dar, liegt keine freigebige Zuwendung vor; der Anwendungsbereich des § 15 A... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinn des § 1 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl. I Nr. 19/1998. Die "Verfassung" der Beschwerdeführerin lautet, soweit im Beschwerdefall von Relevanz: "Alleinige Grundlagen ihres Glaubens und ihres Gottesdienstes ist die Heilige Schrift, durch deren Studium eine genaue Erkenntnis des allmächtigen Gottes ... erlangt werden kann... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft im Sinn des § 1 des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, BGBl. I Nr. 19/1998. Die "Verfassung" der Beschwerdeführerin lautet, soweit im Beschwerdefall von Relevanz: "Alleinige Grundlagen ihres Glaubens und ihres Gottesdienstes ist die Heilige Schrift, durch deren Studium eine genaue Erkenntnis des allmächtigen Gottes ... erlangt werden kann... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §35 Abs1;BAO §36 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14 lita;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige mag das Ziel verfolgen, allen Menschen zu helfen, ein persönliches Verhältnis zu Gott, dem Allmächtigen zu entwickeln und ihr Leben nach den Grundsätzen seines Wortes, der Bibel, auszurichten; daneben sehen diese Statuten jedoch nur für Mitglieder das ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §35 Abs1;BAO §36 Abs1;ErbStG §15 Abs1 Z14 lita;
Rechtssatz: Die Abgabepflichtige mag das Ziel verfolgen, allen Menschen zu helfen, ein persönliches Verhältnis zu Gott, dem Allmächtigen zu entwickeln und ihr Leben nach den Grundsätzen seines Wortes, der Bibel, auszurichten; daneben sehen diese Statuten jedoch nur für Mitglieder das ... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 18. Juli 1994 schenkte die Erblasserin dem Beschwerdeführer einen Kommanditgesellschaftsanteil mit einer Kommanditeinlage von S 935.443,82 samt allen anteiligen Aktiven und Passiven. Mit dem an den Beschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 24. Februar 2000 setzte das Finanzamt Linz-Urfahr ausgehend von einem "vorl. Teilwert" des Betriebsvermögens (Anteil an Personengesellschaft) von S 60,338.220,23 Erbschaftssteuer von S 8,373.833,-- (EU... mehr lesen...
Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 18. Juli 1994 schenkte die Erblasserin dem Beschwerdeführer einen Kommanditgesellschaftsanteil mit einer Kommanditeinlage von S 935.443,82 samt allen anteiligen Aktiven und Passiven. Mit dem an den Beschwerdeführer ergangenen Bescheid vom 24. Februar 2000 setzte das Finanzamt Linz-Urfahr ausgehend von einem "vorl. Teilwert" des Betriebsvermögens (Anteil an Personengesellschaft) von S 60,338.220,23 Erbschaftssteuer von S 8,373.833,-- (EU... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1996/201;EStG 1988 §27;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 1988 §97 Abs2 idF 1993/012;
Rechtssatz: Mit den Einkünften aus Kapitalvermögen sollen im Wesentlichen die Erträgnisse von Geldkapital erfasst werden. Die Einkunftsart ist subsidiär: Soweit die Einkünfte zu den ersten vier Einkunftsarten gehören (z.B. Dividenden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/06 Verkehrsteuern
Norm: ErbStG §15 Abs1 Z17 idF 1996/201;EStG 1988 §27;EStG 1988 §97 Abs1 idF 1993/012;EStG 1988 §97 Abs2 idF 1993/012;
Rechtssatz: Mit den Einkünften aus Kapitalvermögen sollen im Wesentlichen die Erträgnisse von Geldkapital erfasst werden. Die Einkunftsart ist subsidiär: Soweit die Einkünfte zu den ersten vier Einkunftsarten gehören (z.B. Dividenden... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schenkte am 30. August 1996 seinem Sohn Hannes K. die Liegenschaft EZ 678, Grundbuch 60308 Göss. Mit Notariatsakt vom 16. August 1999 bestellte Hannes K. seinem Vater, dem Beschwerdeführer, an dieser Liegenschaft ohne Entgelt ein Baurecht dahingehend, dass der Beschwerdeführer berechtigt sei, auf diesem Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Das Baurecht wurde bis 31. Dezember 2040 bestellt. Nach Punkt 5. des Vertrages fällt das Bauwerk nach Ablauf der vereinbarten ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schenkte am 30. August 1996 seinem Sohn Hannes K. die Liegenschaft EZ 678, Grundbuch 60308 Göss. Mit Notariatsakt vom 16. August 1999 bestellte Hannes K. seinem Vater, dem Beschwerdeführer, an dieser Liegenschaft ohne Entgelt ein Baurecht dahingehend, dass der Beschwerdeführer berechtigt sei, auf diesem Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Das Baurecht wurde bis 31. Dezember 2040 bestellt. Nach Punkt 5. des Vertrages fällt das Bauwerk nach Ablauf der vereinbarten ... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §9 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z7;ErbStG-D §18 Abs1 Nr12;
Rechtssatz: Mit der Einräumung eines Baurechtes wird eine Sache geschaffen, die sich wesentlich vom Eigentumsrecht an dem Grundstück unterscheidet. Es ist gerade Sinn und Zweck des Baurechtes, dem Eigentümer seine Rechte an der Liegen... mehr lesen...
Index: DE-32 Steuerrecht Deutschland20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BauRG 1912 §1 Abs1;BauRG 1912 §9 Abs2;ErbStG §15 Abs1 Z7;ErbStG-D §18 Abs1 Nr12;
Rechtssatz: Mit der Einräumung eines Baurechtes wird eine Sache geschaffen, die sich wesentlich vom Eigentumsrecht an dem Grundstück unterscheidet. Es ist gerade Sinn und Zweck des Baurechtes, dem Eigentümer seine Rechte an der Liegen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhielt von seinem Vater schenkungsweise unter anderem einen Betrag in Höhe von S 245.961,-- auf folgende Art und Weise: Der Geschenkgeber tätigte am 24. Oktober 1994 auf ein Überbringersparbuch der RLB eine Einlage von S 100.000,--. Er folgte das Sparbuch dann an den Beschwerdeführer mit dem Vorbehalt aus, dass es weiter ihm (dem Geschenkgeber) gehöre, der Beschwerdeführer aber davon Abhebungen tätigen dürfe. Am 13. Juni und 2. Oktober 1995 zahlte der Geschenkge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhielt von seinem Vater schenkungsweise unter anderem einen Betrag in Höhe von S 245.961,-- auf folgende Art und Weise: Der Geschenkgeber tätigte am 24. Oktober 1994 auf ein Überbringersparbuch der RLB eine Einlage von S 100.000,--. Er folgte das Sparbuch dann an den Beschwerdeführer mit dem Vorbehalt aus, dass es weiter ihm (dem Geschenkgeber) gehöre, der Beschwerdeführer aber davon Abhebungen tätigen dürfe. Am 13. Juni und 2. Oktober 1995 zahlte der Geschenkge... mehr lesen...