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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §15 Abs1 Z3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 468; AnwBl 1991/8, 515;Rechtssatz
AusfzF, ob die Bestimmung des § 15 Abs 1 Z 3 ErbStG auch für den Fall gilt oder nicht, wenn ein letzter Wille nicht erklärt wurde, und ob sie voraussetzt, daß der Erblasser die Zuwendung mit der Absicht macht, die Überschuldung des Bedachten zu beseitigen, oder ob ihre tatsächliche Beseitigung ausreicht, selbst wenn der Erblasser die Überschuldung nicht einmal gekannt hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160176.X05Im RIS seit
12.07.1990