RS Vwgh 1992/9/17 91/16/0086

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Veröffentlicht am 17.09.1992
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32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z6;
ErbStG §3 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/16/0237 E VS 15. Oktober 1987 VwSlg 6257 F/1987 RS 4

Stammrechtssatz

Die Erfahrung des Lebens begreift unter einer Lebensgemeinschaft ein Verhältnis zwischen Mann und Frau, das in seinem wirklichen und wesentlichen Inhalt gemäß den Willen seiner Partner eine rechtlich nicht mögliche oder um gewisser Rechtsfolgen willen eine praktisch nicht gewollte Ehe ersetzen soll. Landläufig gehört zum Wesen einer tatsächlichen Verbindung solcherart ua, daß die Partner einander im Kampfe gegen alle Not des Lebens beistehen und darum einander an den zur Bestreitung des Unterhalts verfügbaren Gütern teilhaben lassen.

Schlagworte

Lebensgemeinschaft

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160086.X03

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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