Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §38;AVG §56;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Wurde der Beschwerdeführer mit Strafurteil des Vergehens der Überlassung einer Faustfeuerwaffe an eine Person, die zu deren Besitz nicht befugt ist, rechtskräftig schuldig erkannt, verstieße ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0027 E 22. Februar 1989 VwSlg 12864 A/1989 RS 1(hier zusätzlich unbefugter Waffenbesitz und Überlassen einer Faustfeuerwaffe an einen Unbefugten) Stammrechtssatz Im gesetzwidrigen Erwerb und Besitz von Kriegsmaterial kommt eine Einstellung zu den mit dem Besitz von Faustfeuerwaffen verbund... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §38;AVG §56;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WaffG 1986 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/08/18 94/16/0013 1 Stammrechtssatz Nach ständiger Judikatur des VwGH (die auch nach der Aufhebung des § 268 ZPO durch den Verfassungsgerichtshof weiterhin aufrechterhalten wird, Hi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §38;AVG §56;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WaffG 1986 §11 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0246 1 Stammrechtssatz Die Qualifikation einer Waffe als verbotene Waffe iSd § 11 Abs 1 WaffG auf Grund eines strafgerichtlichen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §38 impl;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WaffG 1986 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0093 E 27. Juni 1985 VwSlg 6016 F/1985 RS 6 Stammrechtssatz Der VwGH ist an die im
Spruch: des rechtskräftigen Urteiles des Strafgerichtes festgestellte Tatsache - ebenso wie die Behörde - g... mehr lesen...
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Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Verwahren einer Faustfeuerwaffe in einer Handtasche, wobei diese für einen kurzen Zeitraum aus der Hand gegeben, in den Geschäftsräumlichkeiten auf den Boden gestellt und zwischen Rollstuhl und Wand eingeklemmt wurde, genügt aus objektiver Betrachtung nicht der erforderlichen Sorgfaltspflicht beim Umgang mit ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/21 95/20/0014 4 Stammrechtssatz Die Dauer der Innehabung des Waffenpasses und das in der Vergangenheit gesetzte Verhalten des Waffenpaßinhabers stellen keine geeigneten Kriterien dar, um die waffenrechtliche Verläßlichkeit annehmen zu können. Mit der Entziehung der waffenrechtlich... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/21 95/20/0014 4 Stammrechtssatz Die Dauer der Innehabung des Waffenpasses und das in der Vergangenheit gesetzte Verhalten des Waffenpaßinhabers stellen keine geeigneten Kriterien dar, um die waffenrechtliche Verläßlichkeit annehmen zu können. Mit der Entziehung der waffenrechtlich... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/10/07 93/01/0667 1 (hier war der Bf wegen an von ihm als zum Führen von Faustfeuerwaffen berechtigtes Wachorgan "bewachten" Unternehmen begangenen Diebstahls sowie ua wegen Besitzes von Kriegsmaterial verurteilt worden) Stammrechtssatz Wenn auch der Inha... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §38;AVG §56;VwGG §41 Abs1;VwRallg;WaffG 1986 §20 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/16 91/11/0023 1 (hier: Waffenrecht) Stammrechtssatz Mit dem rechtskräftigen Strafurteil steht für die Kraftfahrbehörde die Tat bindend fest. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Schluß zu ziehen, daß der Inhaber einer waffenrechtlichen Urkunde nicht mehr die in § 6 Abs 1 WaffG genannten Voraussetzungen gewährleistet, so hat die Behörde die ausgestellte waffenrechtliche Urkunde zu entziehen; für eine Ermessensentscheidung bleibt, ... mehr lesen...
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Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/01/0234 E 18. März 1993 RS 2 Stammrechtssatz Gerät eine Waffe in Verlust, so ist es Sache des Berechtigten, einen konkreten Sachverhalt betreffend die Art und Weise des Umganges bzw der Verwahrung und den Vorgang, der zum Verlust der Waffe führte, darzutun. Ergibt sich aus dem Vorbringen d... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld entzog dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 28. Dezember 1994 gemäß § 20 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Z. 2 iVm § 34 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 idF der Novelle BGBl. Nr. 520/1994 (im folgenden: WaffG), den am 24. August 1992 von der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld ausgestellten Waffenpaß für zwei Faustfeuerwaffen. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die gegen den obgenannten Bescheid erhobene Berufung ab. Sie ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/03/18 92/01/0234 2 Stammrechtssatz Gerät eine Waffe in Verlust, so ist es Sache des Berechtigten, einen konkreten Sachverhalt betreffend die Art und Weise des Umganges bzw der Verwahrung und den Vorgang, der zum Verlust der Waffe führte, darzutun. Ergibt sich aus dem Vorbringen de... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/23 93/01/0327 2
(hier: versperrter, leicht transportabler Waffenkoffer in
unversperrtem Schuhkästchen im Vorzimmer). Stammrechtssatz Ob die im Einzelfall gewählte Verwahrungsart iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG als sorgfältig bezeichnet werden kann, hängt von objektiven Momenten ab. Die... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1995200363.X02 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 13. September 1995 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 25. Oktober 1993, mit dem dem Beschwerdeführer die von dieser Behörde am 14. Mai 1973 ausgestellte Waffenbesitzkarte entzogen wurde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, sie habe bereits mit Bescheid vom 6. August 199... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996200112.X01 Im RIS seit 25.04.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen, angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 13. Februar 1995 wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 5. Oktober 1994, mit welchem dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 iVm § 6 Abs. 1 Z. 2 des Waffengesetzes der am 13. Juli 1992 ausgestellte Waffenpaß entzogen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid mit der Ergänzun... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/21 95/20/0014 4 Stammrechtssatz Die Dauer der Innehabung des Waffenpasses und das in der Vergangenheit gesetzte Verhalten des Waffenpaßinhabers stellen keine geeigneten Kriterien dar, um die waffenrechtliche Verläßlichkeit annehmen zu können. Mit der Entziehung der waffenrechtlich... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Berufungsbescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 3. Mai 1994 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG. Mit diesem war dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Waffengesetz 1986 (im folgenden: WaffG) der von der Bundespolizeidirektion Graz am... mehr lesen...
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Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/21 95/20/0014 4 Stammrechtssatz Die Dauer der Innehabung des Waffenpasses und das in der Vergangenheit gesetzte Verhalten des Waffenpaßinhabers stellen keine geeigneten Kriterien dar, um die waffenrechtliche Verläßlichkeit annehmen zu können. Mit der Entziehung der waffenrechtlich... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Das Zurücklassen einer Faustfeuerwaffe im Handschuhfach eines abgestellten, wenn auch versperrten Pkw stellt keine sorgfältige Verwahrung einer Waffe iSd § 6 Abs 1 Z 2 WaffG dar (Hinweis E 24.1.1995, 94/20/0855). Es ist hiebei ohne Belang, ob sich der Pkw auf einem versperrten Privatgrundstück befindet und aus we... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Das Abgeben von Schüssen - auch in der irrigen Annahme, bedroht zu sein - selbst ohne die Absicht, jemanden zu treffen oder auch nur zu gefährden, stellt einen leichtfertigen und damit mißbräuchlichen Waffengebrauch dar (Hinweis E 7.6.1989, 89/01/0153). Die vorsätzliche Abgabe eines Schusses in das Erdreich, wobe... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Ein Waffenbenützer verwendet die Waffe leichtfertig, wenn er von vornherein nicht ausschließen kann, daß sich Personen durch die Abgabe von - wenn auch nicht scharfen - Schüssen im Wohngebiet bedroht fühlen (Hinweis E 23.11.1976, 1342/76, E 11.10.1977, 781/76, ua). European Case Law Identi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 14. März 1994 keine Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid gemäß § 66 Abs. 4 AVG. Mit diesem war dem Beschwerdeführer gemäß § 12 Abs. 1 Waffengesetz, BGBl. Nr. 443/1986 (im folgenden: WaffG), der Besitz von Waffen und Munition verboten worden. Die belangte Be... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §12 Abs1;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/27 93/01/0337 1 Stammrechtssatz Anders als etwa bei den Entziehungstatbeständen des § 20 Abs 1 WaffG iVm § 6 WaffG setzt der Verbotstatbestand des § 12 Abs 1 WaffG eine (anzunehmende) qualifizierte rechtswidrige Verwendung von Waffen, nämlich deren Mißbrauch, voraus... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 10. Mai 1994 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443 (im folgenden: WaffG), der von der Bundespolizeidirektion Graz am 5. März 1975 ausgestellte Waffenpaß Nr. 1 entzogen. Dem Beschwerdeführer wurde hiebei aufgetragen, diesen Waffenpaß binnen zwei Wochen nach Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides der Bundespolizeidirektion Graz, Waffenamt, bei sonstigen Zwangsf... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §28a;WaffG 1986 §36 Abs1 Z4;WaffG 1986 §6 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/01/0027 E 22. Februar 1989 VwSlg 12864 A/1989 RS 1 Stammrechtssatz Im gesetzwidrigen Erwerb und Besitz von Kriegsmaterial kommt eine Einstellung zu den mit dem Besitz von Faustfeuerwaffen verbundenen Pflichten nach § 6 Abs 1 Z 1 und Z 3 WaffG zum Ausdruc... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §28a Abs1;WaffG 1986 §28a Abs2;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Der Erwerb und Besitz von Kriegsmaterial ohne Ausnahmebewilligung stellt, selbst wenn die Absicht besteht, Schnittmodelle herzustellen, ein Verhalten dar, das gegen waffenrechtliche Vorschriften verstößt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...