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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §20 Abs1;Rechtssatz
Der Erwerb und Besitz von Kriegsmaterial ohne Ausnahmebewilligung stellt, selbst wenn die Absicht besteht, Schnittmodelle herzustellen, ein Verhalten dar, das gegen waffenrechtliche Vorschriften verstößt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994200874.X01Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
07.07.2011