RS Vwgh 1996/12/18 95/20/0363

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.1996
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §20 Abs1;
WaffG 1986 §6 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ein versperrtes, eine Waffe bergendes Behältnis ist nur dann als sicher anzusehen, wenn es nicht ohne Schwierigkeiten zur Gänze entfernt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995200363.X02

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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