Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1996 §21 Abs2;WaffG 1996 §22 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 5 Stammrechtssatz Liegt mit Rücksicht auf die maßgebenden örtlichen und zeitlichen Umstände - unbeschadet der für jedermann bestehenden Gefahr, auch zur Tageszeit und in Gebieten mit günstigen Sicherheitsverhältnissen allenfalls das Opfer eines räuberischen Überfal... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 28. August 1996, mit dem dem Beschwerdeführer die Ausstellung des begehrten Waffenpasses versagt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Die belangte Behörde führte in der Begründung: des angefochtenen Bescheides im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe seinen Bedar... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §127 Z27;GewO 1994 §254 Abs2 Z3;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Es bedarf weder zum Erwerb der Berechtigung zur Ausübung eines Geldtransportunternehmens eines Waffenpasses noch ersetzt die Berechtigung zur Ausübung eines solchen Bewachungsgewerbes für sich allein den Nachweis eines Bedarfes iSd § 17 Abs 2 WaffG. ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: B-VG Art130 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Das WaffG regelt den Besitz und den zulässigen Gebrauch von Waffen im Bundesgebiet. Der erhoffte leichtere Zugang zu einem Waffenpaß bei Behörden in einem anderen Staat ist kein Grund für die Ausstellung eines österreichischen Waffenpasses (hier: Im Falle des Transpo... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 22. März 1995 die Ausstellung eines Waffenpasses und begründete diesen Antrag wie folgt: "Ich habe als Außerstreitrichter beim BG (...) unter anderem mit gefährlichen psychisch Kranken zu tun. Nachweis: Akten des BG (...): 2 SW 16/92, 2 L 65/77; meine Einvernahme" Nach einem im Verwaltungsakt erliegenden Bericht der Bundespolizeidirektion Wien vom 4. Mai 1995 habe der Beschwerdeführer seinen Bedarf - offenbar mündlich - mit Entscheidungen "gegen" psy... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Ein Bedarf iSd § 18 WaffG kann nur auf eine besondere Gefahr gegründet werden, die einem Richter AUSSERHALB der Amtsräume droht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996200241.X08 Im RIS seit 11.07.2001 Zuletzt aktualisiert am 04.10.2012 mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/16 92/01/0797 3 Stammrechtssatz Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung reichen zur Dartuung einer Gefährdung nicht aus, solange sich Verdachtsgründe nicht derartig verdichten, daß sich schlüssig eine KONKRETE Gefährdung ergibt (Hinweis E 22.10.1986, 85/01/0197) ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Daß Situationen, in denen ein Einsatz von Faustfeuerwaffen am zweckmäßigsten erscheinen könnte, "nicht auszuschließen" sind, reicht zur Glaubhaftmachung einer besonderen Gefahrenlage iSd § 18 WaffG nicht aus (Hinweis E 30.1.1991, 90/10/0176). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996200241.X05... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Aus dem Umstand, daß der ASt (Richter in Außerstreitsachen) infolge beruflich bedingter Kontakte mit Kriminellen, die an Häufigkeit diejenigen eines Zivilrichters übersteigen, einem die allgemeine Gefahrenlage übersteigenden Sicherheitsrisiko ausgesetzt ist, kann nicht der Schluß gezoge... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;VwGG §41 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §7;WaffG 1996 §10;WaffG 1996 §21 Abs2 impl;WaffG 1996 §22 Abs2 impl;
Rechtssatz: Bei Nichtvorliegen eines Bedarfes zum Führen von Faustfeuerwaffen ist die Behörde verpflichtet, auch ohne diesbezüglichen Antrag und ohne besonderes Vorbringen (... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Ein Bedarf iSd § 17 Abs 2 WaffG ist an den Voraussetzungen des § 18 WaffG und nicht vorrangig daran zu messen, wie sich die berufsbedingte Gefährdung des ASt um einen Waffenpaß (hier: Außerstreitrichter) zu derjenigen eines Strafrichters verhält und ob die für Strafrichter geltenden Erwägungen bei ihm zum Tragen kommen.... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1967 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3 Stammrechtssatz Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaffen) begegnet werden kann. (Hinweis auf E vom 7.6.1977, Zl. 0398/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/18 95/20/0586 1 Stammrechtssatz Ist ein Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen nicht nachgewiesen, so hat die Behörde in ih... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß ein Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen bei Strafrichtern schon wegen ihrer Zugehörigkeit zu dieser Berufsgruppe stets zu bejahen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996200241.X02 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §5 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Amtsräume (hier: eines Bezirksgerichtes) sind Betriebsräume iSd § 5 Abs 2 Z 1 und § 18 WaffG (Hinweis E 18.10.1977, 764/77 und E 20.12.1984, 84/01/0167). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996200241.X07 Im RIS seit 11.07.2001 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 8. August 1996 gemäß § 66 Abs. 4 AVG abgewiesen. Die belangte Behörde bestätigte damit den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 2, § 18 und § 7 des Waffengesetzes 1986, BGBl. Nr. 443, (im folgenden: WaffG 1986) der mit seinem Antrag vom 18. Juni 1996 angestrebte Waffenpaß versagt worden war. Die belangte Behörde begrün... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Behörde hat in einem Verfahren zur Ausstellung eines Waffenpasses nach dem WaffG zwar darauf abzustellen, ob es sich bei der behaupteten Gefahr um eine solche handelt, der am zweckmäßigsten durch den Gebrauch einer Faustfeuerwaffe entgegengetreten werden kann, jedoch bedeutet dies nicht, daß bei Vorhandensein der Be... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 28. August 1996, mit dem dem Beschwerdeführer der begehrte Waffenpaß versagt worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG ab. Die belangte Behörde führte in der Begründung: des angefochtenen Bescheides im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe seinen Bedarf auf Ausstellung ei... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/18 95/20/0586 1 Stammrechtssatz Ist ein Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen nicht nachgewiesen, so hat die Behörde in ihrer den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses abweisenden Entscheidung auch darzulegen, weshalb sie nicht gem § 17 Abs 2 Satz 2 WaffG von dem ih... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §7;
Rechtssatz: Das nach § 7 WaffG zu berücksichtigende öffentliche Interesse an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahr ist sehr hoch einzuschätzen, sodaß vom freien Ermessen iSd § 17 Abs 2 WaffG nur in Grenzfällen Gebrauch gemacht werden kann (Hinweis: E 25.6.1968, 35/68, VwSlg 7374 A/1968). ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/06 92/01/0405 3 Stammrechtssatz Die Durchführung von Geldtransporten in den Abendstunden und selbst das Mitführen von einer Mio Schilling übersteigenden Beträgen stellt nicht schon an sich eine Gefahr iSd § 18 WaffG dar (Hinweis E 19.10.1983, 89/01/0312, E 18.9.1991, 91/01/0042). ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hatte am 14. Juni 1995 bei der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses für ein Stück Faustfeuerwaffe gestellt. Da die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg ihrer Entscheidungspflicht innerhalb der in § 73 AVG normierten Frist nicht nachkam, stellte der Beschwerdeführer einen Devolutionsantrag, womit die Entscheidungspflicht auf die belangte Behörde überging. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörd... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §67;B-VG Art130 Abs2;VwRallg;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/09/18 95/20/0586 1 Stammrechtssatz Ist ein Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen nicht nachgewiesen, so hat die Behörde in ih... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/06 92/01/0405 3 Stammrechtssatz Die Durchführung von Geldtransporten in den Abendstunden und selbst das Mitführen von einer Mio Schilling übersteigenden Beträgen stellt nicht schon an sich eine Gefahr iSd § 18 WaffG dar (Hinweis E 19.10.1983, 89/01/0312, E 18.9.1991, 91/01/0042). ... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/06 92/01/0405 4 Stammrechtssatz Das öffentliche Interesse, die mit dem Führen von Faustfeuerwaffen auch durch verläßliche Personen verbundenen Gefahren möglichst gering zu halten, erfordert es, daß Einzelpersonen oder Unternehmen, die sich einer Gefährdung ausgesetzt erachten, zunächs... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 9. Mai 1995, mit dem dem Beschwerdeführer die im Februar 1991 ausgestellte Waffenbesitzkarte und der im Oktober 1991 ausgestellte Waffenpaß entzogen worden waren, keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Begründend führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe im Zeitraum von Februar 1991 bis Anfang 1992 insgesamt 15 Pis... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §20 Abs1;WaffG 1986 §6 Abs1;
Rechtssatz: Aus der Tatsache eines Bedarfes im Sinne des § 18 WaffG 1986 kann nicht auf das zusätzliche Erfordernis der Verlässlichkeit im Sinne des § 6 WaffG 1986 geschlossen werden. "Berufliche Interessen" sind weder ausreichende "Tatsachen" im Sinne des § 6 Abs. 1 WaffG 1986, noch kann ein besonders ausgeprägt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld vom 29. Februar 1996, mit dem der Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses für eine Faustfeuerwaffe abgewiesen worden war, gemäß § 66 Abs. 4 AVG 1991 ab. Begründend führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, der Beschwerdeführer, der u.a. im Besitz einer Gewerbeberechtigung für... mehr lesen...
Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Möglichkeit, das Mitsichführen hoher Bargeldbeträge bei Verkaufstätigkeiten zu vermeiden, besteht nicht in gleicher Weise bei Einkaufstätigkeiten in Branchen, bei denen Barzahlung üblich ist. Einer aus diesen Einkaufstätigkeiten resultierenden Gefährdung kann die Eignung zur
Begründung: eines Bedarfes iSd § 18 WaffG ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Jänner 1995 wies die Bezirkshauptmannschaft Mödling den Antrag des Beschwerdeführers auf Ausstellung eines Waffenpasses ab. Die belangte Behörde gab der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Berufung mit dem angefochtenen Bescheid nicht Folge und bestätigte den erstinstanzlichen Bescheid. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof - nach Vorlage der Akten und Erstattung einer Gegenschrift durch die belangte Behörd... mehr lesen...