RS Vwgh 1998/3/12 96/20/0791

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Veröffentlicht am 12.03.1998
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §18;
WaffG 1986 §7;

Rechtssatz

Das nach § 7 WaffG zu berücksichtigende öffentliche Interesse an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahr ist sehr hoch einzuschätzen, sodaß vom freien Ermessen iSd § 17 Abs 2 WaffG nur in Grenzfällen Gebrauch gemacht werden kann (Hinweis: E 25.6.1968, 35/68, VwSlg 7374 A/1968).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200791.X03

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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