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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1967 §18;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3Stammrechtssatz
Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaffen) begegnet werden kann. (Hinweis auf E vom 7.6.1977, Zl. 0398/77)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996200241.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.10.2012