Entscheidungen zu § 18 WaffG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 116

RS Vwgh 1994/6/22 93/01/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Der Transport von Geldbeträgen über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren, bzw einmal über S 100.000.-, dreimal über S 50.000.-, im übrigen unter S 50.000.-, vermag für sich allein noch keinen Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen begründen. European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1994

RS Vwgh 1994/6/22 93/01/0421

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Ein Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen liegt nicht schon dann vor, wenn durch das Mitführen der Waffe eine entsprechende abschreckende Wirkung erzeugt werden kann. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Bf glaubhaft macht, daß er außerhalb von Wohnräumen und Betriebsräumen oder seinen eingefriedet... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1994

RS Vwgh 1994/6/22 93/01/0571

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Zufolge der Regelung des § 17 Abs 2 iVm § 18 des WaffG 1986 ist es unbeschadet des ansonsten im Bereich des Verwaltungsrechtes im allgemeinen uneingeschränkt geltenden Amtswegigkeitsprinzips S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.06.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/5/25 94/20/0008

Aus der Beschwerde und dem ihr beigeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer hat am 12. Juni 1992 die Ausstellung eines Waffenpasses beantragt und den Bedarf zum Führen einer Faustfeuerwaffe im wesentlichen damit begründet, daß er Pächter einer Tankstelle in R sei. Im Nahbereich der Tankstelle befänden sich keine Wohnhäuser und er habe daher bei einem Überfall keinerlei Hilfe von Personen zu erwarten. Weiters habe er seine Einnahme... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.05.1994

RS Vwgh 1994/5/25 94/20/0008

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/04 89/01/0394 2 Stammrechtssatz Für das Vorliegen eines Bedarfes iSd § 18 WaffG ist es nicht erforderlich, daß es sich um einen fortwährenden und regelmäßigen Bedarf handelt, doch kommt es darauf an, daß der Antragsteller einem gegenüber dem für jedermann bestehenden Risiko deutlich e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1994

RS Vwgh 1994/5/25 94/20/0008

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §6;
Rechtssatz: Die Behörde hat einen Waffenpaß auszustellen, wenn sowohl die Verläßlichkeit im Sinn des § 6 WaffG als auch der Bedarf iSd § 17 Abs 2 iVm mit § 18 WaffG gegeben ist. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, so ist die Ausstellung des Waffenpasses zu versagen (hier: Tankstellenpächter, Versagung des Waffenpasses ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1994

RS Vwgh 1994/5/25 94/20/0008

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/06 92/01/0405 4 Stammrechtssatz Das öffentliche Interesse, die mit dem Führen von Faustfeuerwaffen auch durch verläßliche Personen verbundenen Gefahren möglichst gering zu halten, erfordert es, daß Einzelpersonen oder Unternehmen, die sich einer Gefährdung ausgesetzt era... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.05.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/27 94/01/0025

Aufgrund der Beschwerde und der dieser angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Beschwerdeführerin, Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates für das Bundesland Niederösterreich, beantragte die Ausstellung eines Waffenpasses gemäß § 17 Abs. 2 Waffengesetz 1986. Die belangte Behörde wies die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den den Antrag der Beschwerdeführerin abweisenden Bescheid der Bundespolizeidirektion Wie... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 94/01/0025

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Von besonderen Gefahren iSd § 18 WaffG kann dann gesprochen werden, wenn diese das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Von besonderen Gefahren kann für staatliche Organe dann die Rede sein, wenn sie aufgrund ihrer Funktion Feindseligkeiten ausgesetzt sind, die zu tätlichen Angriffen führ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

RS Vwgh 1994/4/27 94/01/0025

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Zur Dartuung einer besonderen Gefahrenlage iSd § 18 WaffG genügen nicht bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung, sondern die Verdachtgründe müssen sich derart verdichtet haben, daß sich schlüssig eine konkrete Gefährdung ergibt. Der Bf hat auch keine konkreten Vorfälle ins Treffen geführt, bei dene... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/16 92/01/0797

Zur Vorgeschichte wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das hg. Erkenntnis vom 18. September 1991, Zl. 91/01/0042, verwiesen. Der Beschwerdeführer, ein Immobilienhändler, beantragte am 17. April 1991 bei der Bezirkshauptmannschaft B neuerlich, nach Abweisung seines seinerzeitigen Ansuchens im vorangegangenen Verfahren, die Ausstellung eines Waffenpasses und brachte zur Begründung: insbesondere vor, er transportiere des öfteren Waffen, Munition und größere Geldbeträge. Gleichzei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.09.1993

RS Vwgh 1993/9/16 92/01/0797

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Zufolge der Regelung des § 17 Abs 2 iVm § 18 des WaffG 1986 ist es unbeschadet des ansonsten im Bereich des Verwaltungsrechtes im allgemeinen uneingeschränkt geltenden Amtswegigkeitsprinzips S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1993

RS Vwgh 1993/9/16 92/01/0797

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Bloße Vermutungen und Befürchtungen einer möglichen Bedrohung reichen zur Dartuung einer Gefährdung nicht aus, solange sich Verdachtsgründe nicht derartig verdichten, daß sich schlüssig eine KONKRETE Gefährdung ergibt (Hinweis E 22.10.1986, 85/01/0197) (hier: Antragsteller um Waffenpaß transportiert öfter Waffen, Muniti... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1993

RS Vwgh 1993/9/16 92/01/0797

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erheblic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1992/5/6 92/01/0405

Dem durch eine Ausfertigung des im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen zufolge versagte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 18 Waffengesetz 1986 (WaffG) die Ausstellung eines von ihm mit Eingabe vom 18. Mai 1991 beantragten Waffenpasses. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, es sei Aufgabe des Waffenpaßwerbers, einen Bedarf zum Führen von Faustfeuerwaffen nachzuweisen und das Vorliegen ein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.1992

RS Vwgh 1992/5/6 92/01/0405

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Die Durchführung von Geldtransporten in den Abendstunden und selbst das Mitführen von einer Mio Schilling übersteigenden Beträgen stellt nicht schon an sich eine Gefahr iSd § 18 WaffG dar (Hinweis E 19.10.1983, 89/01/0312, E 18.9.1991, 91/01/0042). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1992

RS Vwgh 1992/5/6 92/01/0405

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erheblic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1992

RS Vwgh 1992/5/6 92/01/0405

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;WaffG 1986 §7;
Rechtssatz: Das öffentliche Interesse, die mit dem Führen von Faustfeuerwaffen auch durch verläßliche Personen verbundenen Gefahren möglichst gering zu halten, erfordert es, daß Einzelpersonen oder Unternehmen, die sich einer Gefährdung ausgesetzt erachten, zunächst in zumutbaren Rahmen auch sie belastende Maßnahmen e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1992

RS Vwgh 1992/5/6 92/01/0405

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Zufolge der Regelung des § 17 Abs 2 iVm § 18 des WaffG 1986 ist es unbeschadet des ansonsten im Bereich des Verwaltungsrechtes im allgemeinen uneingeschränkt geltenden Amtswegigkeitsprinzips S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/12/18 91/01/0158

Der Beschwerdeführer - er betreibt ein Verkaufsgeschäft der Firma F in S - stellte am 7. Dezember 1990 den Antrag auf Ausstellung eines Waffenpasses für ein Stück Faustfeuerwaffe. Er begründete den Bedarf damit, er transportiere täglich Geldbeträge von seinem Unternehmen zu seinem Wohnort und jeweils am Montag von seinem Wohnort zur Sparkassenfiliale in H. Die Geldbeträge, die er jeweils zur Bank bringe, seien sehr unterschiedlich, jedoch bewegten sie sich bis zu S 600.000,--. Beim Zä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0158

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0128/76 E 27. September 1977 RS 3 Stammrechtssatz Die Bejahung der Bedarfsfrage setzt voraus, daß die Gefahr eine solche ist, daß ihr unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände am zweckmäßigsten mit Waffengewalt (d. h. mit Einsatz von Faustfeuerwaffen) begegnet werden kann. (Hinweis auf E vom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0158

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 91/01/0042 3 Stammrechtssatz Nach ständiger Rsp des VwGH begründet der Umstand, daß höhere Bargeldbeträge transportiert werden (hier über 100.000 S) - im besonderen gilt dies für Transporte, die auch tagsüber durchgeführt werden können, die nicht in zeitlich regelmäßiger Abfolge du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0158

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erheblic... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 91/01/0042

Der Beschwerdeführer, ein Immobilienhändler, beantragte am 16. Juli 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Ausstellung eines Waffenpasses für zwei Stück Faustfeuerwaffen. Den Bedarf zum Führen einer solchen Waffe begründete er damit, daß er des öfteren gezwungen sei, größere Geldbeträge mit sich zu führen. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 19. Juli 1990 wurde dieser Antrag gemäß § 17 Abs. 2 iVm § 18 Waffengesetz 1986 abgewiesen. In der dagegen erhobe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0042

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Nach ständiger Rsp des VwGH begründet der Umstand, daß höhere Bargeldbeträge transportiert werden (hier über 100.000 S) - im besonderen gilt dies für Transporte, die auch tagsüber durchgeführt werden können, die nicht in zeitlich regelmäßiger Abfolge durchgeführt werden und die insbesondere nicht durch Gegenden mit eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0042

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs1;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/07 90/01/0030 1 Stammrechtssatz Der Umschreibung des Bedarfsbegriffes ist zu entnehmen, daß vom Vorliegen besonderer Gefahren nur dann die Rede sein kann, wenn die Gefahren das Ausmaß der für jedermann bestehenden Gefahren erheblich übersteigen. Wenngleich bei Beurteilung der Erhebli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/01/0042

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/01/0285 E 16. März 1988 RS 3 Stammrechtssatz Zufolge der Regelung des § 17 Abs 2 iVm § 18 des WaffG 1986 ist es unbeschadet des ansonsten im Bereich des Verwaltungsrechtes im allgemeinen uneingeschränkt geltenden Amtswegigkeitsprinzips S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/1/30 90/01/0176

Auf das in dieser Sache ergangene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Dezember 1989, Zl. 89/01/0109, wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren führte die belangte Behörde Erhebungen über den exekutiven Außendienst des Beschwerdeführers, allfällige Drohungen wegen dieser Tätigkeit sowie zur Frage der "in Dienststellung" von Sicherheitswachebeamten; sie räumte dem Beschwerdeführer Parteiengehör ein. Mit dem angefochtenen Ersatzbesche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/01/0176

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §17 Abs2;WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Allein aus der Tatsache des Einsatzes als Exekutivbeamter, der zur Leistung von Außendiensten bei Demonstrationen jederzeit verpflichtet ist, ergibt sich bereits eine Gefährdung seiner persönlichen Sicherheit außerhalb des Dienstes, die das Ausmaß der Gefahren, die für jedermann bestehen, erheblich überschreitet. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

RS Vwgh 1991/1/30 90/01/0176

Index: 41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm: WaffG 1986 §18;
Rechtssatz: Es liegt auf der Hand, daß bei Demonstrationen, die zu Gewalttaten gegen Exekutivbeamte geführt haben, keineswegs ausgeschlossen werden kann, daß zur Abwehr der persönlichen Gefährdung des Exekutivbeamten nach dem Einsatz Umstände eintreten können, denen wirksam nur mit dem Einsatz von Faustfeuerwaffen begegnet werden kann. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.01.1991

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