RS Vwgh 1998/7/2 96/20/0742

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Veröffentlicht am 02.07.1998
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Index

41/04 Sprengmittel Waffen Munition
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §127 Z27;
GewO 1994 §254 Abs2 Z3;
WaffG 1986 §17 Abs2;
WaffG 1986 §18;

Rechtssatz

Es bedarf weder zum Erwerb der Berechtigung zur Ausübung eines Geldtransportunternehmens eines Waffenpasses noch ersetzt die Berechtigung zur Ausübung eines solchen Bewachungsgewerbes für sich allein den Nachweis eines Bedarfes iSd § 17 Abs 2 WaffG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996200742.X01

Im RIS seit

25.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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