Index
41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §18;Rechtssatz
Daß Situationen, in denen ein Einsatz von Faustfeuerwaffen am zweckmäßigsten erscheinen könnte, "nicht auszuschließen" sind, reicht zur Glaubhaftmachung einer besonderen Gefahrenlage iSd § 18 WaffG nicht aus (Hinweis E 30.1.1991, 90/10/0176).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996200241.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.10.2012