Norm
ABGB §879 ERechtssatz
Eine wirksame Entbindung von Bankgeheimnis setzt voraus, dass die Erklärung vom Kunden unterschrieben wird. Die Aufnahme einer solchen Klausel in allgemeine Geschäftsbedingungen erweckt den irreführenden Eindruck, die Klausel werde bereits dadurch Vertragsinhalt; sie ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115218Im RIS seit
21.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2016