Norm
ABGB §864aRechtssatz
Die Klausel in AGB "Das Pfandrecht an Werten aus Gemeinschaftskonten/Gemeinschaftsdepots sichert auch Ansprüche des Kreditinstituts aus der Geschäftsverbindung mit nur einem der Kontoinhaber/Depotinhaber" verstößt sowohl gegen § 879 Abs 3 ABGB als auch gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und ist daher unzulässig.
Das Gleiche gilt auch für eine Regelung, welche die Einräumung einer Sicherheit im Wege eines Zurückbehaltungsrechts an Gemeinschaftskonten und Gemeinschaftsdepots vorsieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117276Im RIS seit
19.12.2002Zuletzt aktualisiert am
02.03.2017