Norm
ABGB §864aRechtssatz
Die Klausel in AGB "Das Kreditinstitut ist berechtigt, zwischen sämtlichen Ansprüchen des Kunden, soweit sie pfändbar sind, und sämtlichen Verbindlichkeiten des Kunden ihm gegenüber aufzurechnen, insbesondere auch zwischen Guthaben aus Gemeinschaftskonten und Ansprüchen des Kreditinstituts gegen einen der Kontoinhaber" verstößt, soweit sie die Aufrechenbarkeit von Guthaben aus Gemeinschaftskonten mit Verbindlichkeiten aus einem Einzelkonto eines Mitinhabers regelt, gegen § 879 Abs 3 ABGB sowie gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG und ist daher unzulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117277Dokumentnummer
JJR_20021119_OGH0002_0040OB00179_02F0000_013