Norm
KSchG §6 Abs1 Z5Rechtssatz
§ 178f Abs 2 VersVG soll nach den Erläuternden Bemerkungen ausdrücklich jedenfalls eine Konsumentenschutzbestimmung konkretisieren. Es ist davon auszugehen, dass ex ante dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Vertragsbestimmungen hier abschließend geregelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116376Im RIS seit
17.05.2002Zuletzt aktualisiert am
15.03.2022