Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 11. Februar 1993 wurde der Beschwerdeführer einer zu einem näher bezeichneten Zeitpunkt im Gemeindegebiet von H, auf der Gemeindestraße vor dem Haus N Nr. 7, begangenen Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage) verhängt. Das Vorbringen in der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde läßt nicht e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020073.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Das Tatbild des § 5 Abs 1 StVO erfordert die Feststellung eines bestimmten Alkoholisierungsgrades oder bestimmter Trinkmengen nicht. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung
(siehe auch Umfang der Konkretisierung)
Tatbil... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §97 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Der Beschuldigte ist nicht berechtigt, die Atemluftprobe zu verweigern, weil kein Grund für seine Anhaltung vorgelegen ist und sich die gegen ihn geführte Amtshandlung daher als Schikane dargestellt hat. Denn nach § 97 Abs 5 StVO sind die Organe der Straßenaufsicht ohne jede weitere Voraussetzung zur... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO bestraft, weil er am 27. August 1991 um 19.15 Uhr eine nicht zum Verkehr zugelassene Zugmaschine mit Ladewagenanhänger auf einem näher bestimmten Straßenstück in Imst gelenkt und anschließend um 19.20 Uhr in Imst in der Einfahrt zu seinem Wohnhaus nach Aufforderung durch ein besonders geschultes und von der Behö... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 25. März 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. Oktober 1990 um 14,30 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kfz auf der B-Straße in S in Fahrtrichtung B vor dem Haus Nr. 56 gelenkt und sich auf dieser Fahrt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (1,05 mg/l) befunden und dadurch eine Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 1 StVO wurde über ihn... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. November 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 31. Jänner 1992 gegen 20,45 Uhr auf der K.-Straße 119 in Z einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich dem einschreitenden besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Polizeibeamten um 21,20 Uhr in Z in einer bestimmten Wohnung gege... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §6;
Rechtssatz: Aus Anlaß der bevorstehenden Durchführung eines Alkotestes gemäß § 5 Abs 2 StVO (hier) seitens eines dazu berechtigten Gendarmeriebeamten ist dieser nicht verpflichtet, dem Beschuldigten einen "kurzen Aufschub" zur Verrichtung der kleinen Notdurft im WC seines Hauses ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030165.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030020.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Becheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Z. 2 in Verbindung mit § 4 Fremdenpolizeigesetz ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das Bundesgebiet von Österreich erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer mehrfach wegen schwerwiegender Verwaltungsübertretungen rechtskräftig bestraft worden sei, so am 29. Febr... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/14 92/18/0426 2 Stammrechtssatz Wurde dem Fremden nach rechtskräftiger Bestrafung wegen erfolgter Übertretungen jeweils des § 5 Abs 1 StVO iVm § 99 Abs 1 lit a StVO bereits zweimal die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ge... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. Jänner 1993 wurde die über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO von der Erstinstanz verhängte Geldstrafe von S 30.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage) bestätigt. In der Begründung: wurde hinsichtlich der Strafbemessung - der Schuldspruch blieb in der Berufung unbekämpft - im wesentlichen ausgeführt, die sogenannten "Alkoholdelikte" zählten zu den gröbsten Verstößen geg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/05/27 91/02/0158 2 Stammrechtssatz Das Ausmaß der Alkoholbeeinträchtigung (hier: 0,69 mg/l Alkoholgehalt der Atemluft) ist als Erschwerungsgrund heranzuziehen, weil die Verwerflichkeit einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO umso größer ist, je mehr Alko... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 3. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Mai 1990 um 15.50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der S-Straße in K auf Höhe des Hotels S in Fahrtrichtung Ortsmitte gelenkt und dadurch eine Übertretung nach §§ 5 Abs. 1 und 99 Abs. 1 lit. a StVO begangen, weshalb über ihn eine Geldstrafe in Höhe von S 10.000,-- (und eine Ers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §3;
Rechtssatz: Ein Erfahrungssatz der medizinischen Wissenschaften, etwa derart, daß eine Person, deren Blutalkoholgehalt eine Höhe von 1,34 mg/pro Liter (das entspricht rund 2,7 Promille Blutalkoholgehalt) erreicht, jedenfalls nicht mehr imstande ist, ein Fahrzeug zu lenken, besteht nicht (Hinweis E... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 28. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er habe am 2. Juni 1990 um 17.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der Steinbergstraße von der Ortschaft St. Ulrich a.P. in Richtung Ortsteil Schwendt auf Höhe des Hauses Nr. 10 gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über ihn wurde gemäß § 99 A... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - abgesehen von der erkennbar nicht von der Beschwerde erfaßten Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens wegen einer Übertretung nach § 7 Abs. 1 StVO 1960 - einer Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 für schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt. In seiner Beschwerde macht der Beschwerdeführer Re... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020026.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991030337.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß mit diesem im Instanzenzug ergangenen Bescheid dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 KFG 1967 ausgesprochen wurde, daß ihm vor dem 22. Dezember 1992 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde mach... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/31 90/02/0103 1 Stammrechtssatz Durch die Weigerung des Besch, sich einem Alkotest zu unterziehen, ist der Tatbestand des § 99 Abs 1 lit b StVO in Verbindung mit § 5 Abs 2a StVO vollendet. Das nachträgliche Bereiterklären ändert daran nichts mehr (Hinweis E 28.9.1988, 88/02/0108). ... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/18 90/03/0253 2 Stammrechtssatz Die Verweigerung der Untersuchung der Atemluft ist auch dann strafbar, wenn durch die ärztliche Untersuchung das Nichtvorliegen einer Alkoholbeeinträchtigung festgestellt wurde (Hinweis E 30.4.1964, 1060/63). Sch... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 27. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. November 1990 um 23.30 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw an einem bestimmten Ort gelenkt und sich um 23.58 Uhr auf einem bestimmten Gendarmerieposten trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung nach Aufforderung durch ein besonderes geschultes und von der Behörde hiezu ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt unte... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 5. August 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 26. März 1991 (jeweils) geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, 1) in der Zeit zwischen 1,47 und 1,52 Uhr an einem bestimmten Ort in Gries a.Br., obwohl offenbar war, daß er sich beim Lenken eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws um 1,45 Uhr an einem bestimmten Ort in Gries a.Br. in einem durch Alkohol beeinträchtigten ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 13. Februar 1990 gegen 01.15 Uhr an einem bestimmten Ort in Klagenfurt ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt und sich gegenüber dem einschreitenden besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Polizeibeamten gegen 02.11 Uhr in einem bestimmten Wachzimmer geweigert, seine Atemluft ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 4. November 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 schuldig erkannt und es wurde über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,-- (und eine Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache dur... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0018
Rechtssatz: Verweigert ein Fahrzeuglenker die Atemluftuntersuchung nach neuerlichem Lenken und nach neuerlicher Aufforderung ein zweites Mal, kann weder von einem Dauerdelikt noch von ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030271.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39;AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0010
Rechtssatz: Die belBeh kann davon ausgehen, daß der Besch selbst sein Fahrzeug gelenkt hat, weil er nicht nur Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges ist, sondern sich auch n... mehr lesen...