Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 81/03/0047 E 8. September 1982 RS 1hier: der Bf macht geltend, daß seine Augenbindehäute gerötet gewesen seien, weil er in der Nacht an seinem Computer gearbeitet habe). Stammrechtssatz Alkoholisierungssymptome berechtigen zur Vermutung einer Alkoholbeeinträchtigung, wobei es auf die Ursachen der... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. März 1992 um 19.20 Uhr einen PKW an einem bestimmten Ort gelenkt und trotz vermuteter Alkoholbeeinträchtigung und Aufforderung durch ein geschultes und ermächtigtes Organ die Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt verweigert. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe vo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 12. Jänner 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 12. Juli 1991 um 00.05 Uhr im Krankenhaus Stockerau die Untersuchung seiner Atemluft auf Alkoholgehalt gegenüber einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht verweigert zu haben, obwohl er ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Fahrzeug am 11. Juli 1991 um 23.00 Uhr gelen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe eine Woche) verhängt. Der Beschwerdeführer bekämpft diesen Bescheid mit der Begründung: , die belangte Behörde habe die von ihm zum Beweis dafür, daß der Sicherheitswachebeamte, der ihn zur Ablegung der Atemluftprobe aufgefordert habe, hiezu ni... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/30 91/02/0157 2 Stammrechtssatz Die Beförderung des Besch mit einem Streifenwagen kann grundsätzlich nicht als unzumutbar angesehen werden (Hinweis E 25.9.1991, 91/02/0028). Hingegen kommt es nicht darauf an, ob es einem Gendarmeriebeamten zumutbar gewesen wäre... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020037.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §97 Abs5;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Die Organe der Straßenaufsicht sind gemäß § 97 Abs 5 StVO ohne jede weitere Voraussetzung zur Durchführung einer Lenkerkontrolle oder Fahrzeugkontrolle berechtigt (Hinweis E 28.4.1993, 92/02/0344). Werden bei einer solchen Kontrolle beim Kfz-Lenker Alkoholisierungssymtome festgestellt, so ist die Auf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020031.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4 lita;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0028 1 Stammrechtssatz Im Zusammenhang mit der Frage von Ort und Zeit einer Untersuchung nach § 5 Abs 2 StVO ist auch die zu § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 4 lit a StVO ergangene Judikatur heranzuziehen, die insofern im vorliegenden Beschwe... mehr lesen...
Wie sich aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid ergibt, wurde dem Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A und B "gemäß §§ 73 Abs. 3 und 4 KFG 1967 auf die Dauer von vier Wochen", gerechnet ab der vorläufigen Abnahme des Führerscheins am 22. Jänner 1993, vorübergehend entzogen. In seiner dagegen erhobenen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof macht der Beschwerdeführer Rechtswid... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO mit einer Geldstrafe von S 11.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe zehn Tage) bestraft, weil er sich am 10. April 1991 um 14.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort trotz Aufforderung eines besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organes der Straßenaufsicht geweigert habe, seine Atemluft auf Alkoholg... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Sch vom 2. Jänner 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe sich am 9. Juni 1990 um 1.50 Uhr in S an einem bestimmten Ort geweigert, seine Atemluft auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl er einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw zu diesem Ort gelenkt habe, auf Grund des Vorliegens von Symptomen einer Alkoholisierung vermutet habe werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunde... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. Februar 1993 wurde über den Beschwerdeführer wegen der am 18. April 1992 um 14.35 Uhr in Kufstein als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 9.000,-- verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungss... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. März 1993 wurde über den Beschwerdeführer wegen der am 13. März 1992 um 15.45 Uhr in Straßwalchen als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030116.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030044.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992030031.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030119.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 7. August 1992 um 23.25 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien als Lenker eines Kraftfahrzeuges dieses in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 8.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe eine Woche) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, an einem näher bezeichneten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b i.V.m. § 5 Abs. 2 StVO 1960 begangen zu haben. Über sie wurde deswegen eine Geldstrafe in der Höhe von S 8.000,-- verhängt. Die Beschwerdeführerin bekämpft den Bescheid mit dem Vorbringen, es sei zwar richtig, daß sie sich zunächst geweigert habe, ihre Atemluft auf Alkoholgehal... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020084.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §99 Abs1;VStG §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/01/29 92/02/0061 2 Stammrechtssatz Gem § 20 VStG kann die Mindeststrafe bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn die Milderungsgründe die Erschwerungsgründe beträchtlich überwiegen oder der Beschuldigte ein Jugendlicher ist (Hinweis E 24.5.1989, 89/03/0048). Das bedeutet a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 lita;VStG §19;
Rechtssatz: Die Verwerflichkeit einer Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO ist umso größer, je mehr Alkohol der Täter vor dem Lenken zu sich genommen hat (Hinweis E 31.3.1993, 93/02/0057), das Fehlen eines Erschwerungsgrundes (Hinweis E 30.4.1992, 92/02/0144) bedeutet aber nicht schon das Vorliegen ei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 in Verbindung mit § 73 Abs. 3 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A bis G für die Dauer von vier Wochen vom 15. November 1991 an (bis 13. Dezember 1991) entzogen. Dem lag zugrunde, daß der Beschwerdeführer am 15. November 1991 die ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 11. Mai 1992 wurde gemäß § 73 Abs. 1 und § 66 Abs. 2 lit. e KFG 1967 die dem Beschwerdeführer für Kraftfahrzeuge der Gruppe B erteilte Lenkerberechtigung mangels Verkehrszuverlässigkeit entzogen, gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. bestimmt, daß dem Beschwerdeführer nicht vor dem 1. Mai 1995 eine neue Lenkerberechtigung erteilt werden dürfe, und ausgesprochen, daß gemäß § 64 Abs. 2 AVG die aufschiebende Wirkung einer Berufung gegen d... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1 lita;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/11/0270 E 26. April 1988 RS 2 Stammrechtssatz Auf das Motiv des rechtswidrigen Verhaltens bei einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO iVm § 5 Abs 2 StVO kommt es nicht an, sodass sich dadurch an der b... mehr lesen...
Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §66 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2 lite;KFG 1967 §66 Abs3;KFG 1967 §73 Abs3;KFG 1967 §74 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/11/0124 1 Stammrechtssatz Seit der durch die zwölfte und dreizehnte KFG-Novelle eingetretenen Änderung der Rechtslage genügt für die Annahme einer bestimmten Tatsache iSd § 66 Abs 1 und... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 20. November 1991 um 1.00 Uhr an einem bestimmten Ort in Linz einen Pkw in einem durch Alkohol beeinträchtigten und fahruntüchtigen Zustand gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 13.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 28. Juli 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, zur näher umschriebenen Tatzeit am bezeichneten Tatort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1.) sich geweigert zu haben, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß er sich in einem durch Alkohol beeintr... mehr lesen...