RS Vwgh 1987/3/26 86/02/0184

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Veröffentlicht am 26.03.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

Im Zusammenhang mit der Entfernung von Hindernissen und den damit verbundenen Kosten gilt das Verursachungsprinzip (Hinweis E 2.6.1980, 2581/79). Auf das Verschulden kommt es nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020184.X03

Im RIS seit

18.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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