RS Vwgh 1987/4/23 87/02/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.1987
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §89a Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2374/76 E 16. Juni 1977 RS 7

Stammrechtssatz

Die Mißachtung eines zur Hitanhaltung einer Verkehrsbeeinträchtigung erlassenen Halteverbotes läßt in Spitzenverkehrszeiten eine Hinderung und damit Beeinträchtigung des Verkehrs besorgen, wenn dadurch ein Fahrstreifen einer Fahrbahn unbenützbar ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020034.X02

Im RIS seit

19.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten