RS Vwgh 1987/4/24 86/18/0265

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Veröffentlicht am 24.04.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 lita Z10a;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 52 a Z 10 a StVO 1960 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, bei welchem es gemäß § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG 1950 Sache des Beschuldigten ist, seine Schuldlosigkeit unter Beweis zu stellen, soferne der Beweis der Erfüllung des objektiven Tatbestandes erbracht ist.

Schlagworte

Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Straßenpolizei Kraftfahrwesen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986180265.X04

Im RIS seit

12.10.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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