Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 3. Oktober 1984 wurde der Beschwerdeführer der Verwaltungsübertretungen nach § 38 Abs. 4 StVO 1960 (zu 1.) und nach § 52 Z. 14 leg. cit. (zu 3.) schuldig erkannt und hiefür bestraft, weil er „am 21. 6. 1983, um 21.30 Uhr, in Wien 17., Hernalser Hauptstraße, Kreuzung Wattgasse, stadtauswärts fahrend, als Lenker des PKW .......) vor der Kreuzung Hernalser Hauptstraße/Wattgasse bei der Haltelinie angehalten hat, o... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - VStG90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §22 Abs2StVO 1960 §43 Abs2StVO 1960 §52 Z14 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/02/0089 E 21. Oktober 1983 RS 1 Stammrechtssatz Die Abgabe von Schallzeichnen kann entweder nach § 52 Z 14 StVO (allenfalls in Verbindung mit der zugrundeliegenden Verordnung gemäß § 43 Abs 2 StVO) oder nach § 22 Abs 2 StVO strafbar sein, letzteres dann, wen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, vom 4. März 1983 wurde der Beschwerdeführer - nachdem die Strafverfügung von 31. Jänner 1983 infolge rechtzeitig erhobenen Einspruches außer Kraft getreten war - schuldig erkannt, er habe am 9. November 1982 um 13.55 Uhr „in Wien 23., A 23 Altmannsdorfer AST Richtung Altmannsdorfer Str.“ das dem Kennzeichen nach bestimmte Kraftfahrzeug gelenkt „und die durch Verbotszeichen kundgemachte Höchstge... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1981 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 8. Mai 1980 um 15.30 Uhr in Wien VI, Mariahilferstraße 105, das mehrspurige Kfz mit dem behördlichen Kennzeichen W nnn in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben. Er habe hiedurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und dadurch eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 15. Juli 1981 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 8. Mai 1980 um 15.30 Uhr in Wien VI, Mariahilferstraße 105, das mehrspurige Kfz mit dem behördlichen Kennzeichen W nnn in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt zu haben, ohne die Parkometerabgabe durch einen ordnungsgemäß entwerteten Parkschein entrichtet zu haben. Er habe hiedurch die Parkometerabgabe fahrlässig verkürzt und dadurch eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt, vom 11. Juni 1982 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe „am 12. 2. 1982 um 13.45 Uhr in Wien 1., Rotenturmstraße-Lichtensteg-Hoher Markt als Lenker des Pkw ... 1. das Vorschriftszeichen ‚Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus‘ nicht beachtet, sondern sei ‚nach links abgebogen‘, und habe 2. das Vorschriftszeichen ‚Einfahrt verboten‘“ nicht beachtet. Der Beschwerdeführer hab... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt, vom 11. Juni 1982 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe „am 12. 2. 1982 um 13.45 Uhr in Wien 1., Rotenturmstraße-Lichtensteg-Hoher Markt als Lenker des Pkw ... 1. das Vorschriftszeichen ‚Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus‘ nicht beachtet, sondern sei ‚nach links abgebogen‘, und habe 2. das Vorschriftszeichen ‚Einfahrt verboten‘“ nicht beachtet. Der Beschwerdeführer hab... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z15StVO 1960 §52 Z2VStG §22 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Fahrzeuglenker im Falle eines Verstoßes gegen das Gebot des Geradeausfahrens (§ 52 Z 15 StVO 1960) links einbiegt und damit gegen das an der Einfahrtstelle geltende Verbot des Einfahrens (§ 52 Z 2 StVO 1960) verstößt, weil er im Falle des Linksabbiegens in Ermangelung einer an... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z15StVO 1960 §52 Z2VStG §22 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Fahrzeuglenker im Falle eines Verstoßes gegen das Gebot des Geradeausfahrens (§ 52 Z 15 StVO 1960) links einbiegt und damit gegen das an der Einfahrtstelle geltende Verbot des Einfahrens (§ 52 Z 2 StVO 1960) verstößt, weil er im Falle des Linksabbiegens in Ermangelung einer an... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Landstraße, vom 1. September 1980 wurde der Beschwerdeführer u. a. für schuldig befunden, „am 25. 6. 1980 in Wien 1., Domgasse 1, als Lenker des Pkws ... das deutlich sichtbar angebrachte VZ gem. § 52/1 StVO ‚Fahrverbot‘ nicht beachtet“ zu haben und in die Domgasse eingefahren zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 52 Z. 1 StVO 1960... mehr lesen...
Index: StVO90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 Z1
Rechtssatz: Die außerhalb der Frist für die Verfolgungsverjährung vorgenommene Änderung der Tatzeit von "am 25.6.1980" in "vor 15.05 Uhr" des Tattages verstößt gegen § 31 Abs 1 VStG 1950. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1983:1983020163.X01 Im RIS seit 31.03.2022 ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Brigittenau, erkannte den Beschwerdeführer mit Straferkenntnis vom 14. Dezember 1971 schuldig, er habe am 29. September 1971 um 23,15 Uhr in Wien 20, W-Gasse, den Personenkraftwagen W nnn gelenkt und trotz Aufforderung die Vornahme des Alkotests verweigert, obwohl mit Recht habe vermutet werden können, daß er alkoholisiert gewesen sei. Dadurch habe er eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 A... mehr lesen...
Index: StVO001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2AVG §46KFG 1967StVO 1960VStG §44 Abs1 Z4VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1097/73 E 24. April 1974 RS 3 Stammrechtssatz Den zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere zur Überwachung der zur Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften,... mehr lesen...